Full text: Staats-Archiv (Bd. 9 = H. 33/36 (1802))

Staats-Archiv. 
Drey und dreyßigstes Heft. 
Ein Wort über Besoldung der Staatsbeamten, 
mit besonderer Hinsicht auf die kaiserliche und 
Reichskammergerichts-Kanzley. 
1. 
Jeder Diener des Staats hat unstreitig das Recht, zu 
fordern, daß dieser ihn für seine Dienste belohne. Das 
*) Schon mehrmalen ist in dem Staats-Archio beyläufig 
die Rede davon gewesen, daß nicht nur die größte Billig= 
keit es erfordere, die Besoldungen der in Staats=Dien= 
sten befindlichen Personen zu erhöhen, sondern daß 
auch die größten Nachtheile für den Staat daraus ent= 
sprängen, wenn dessen Diener nur kümmerlich befoldet 
würden, und ich habe mir vorbehalten, diese wichtige und 
täglich wichtiger werdende Materie in dem St. A. einst 
ausführlicher zur Sprache zu bringen. Jch liefere daher 
obigen Auszug einer bereits im vorigen Jahre erschienenen 
kleinen Schrift, worin die großen Nachtheile, welche aus 
den kärglichen, den gegenwärtigen Zeiten und Bedürfnis= 
sen gar nicht mehr angemessenen Besoldungen für den 
Staat entstehen, sehr einleuchtend dargestellt sind. Möchte 
die Schrift auch solche Leser finden, welche dem Uebel 
abhelfen können! 
A 2 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
u Berlin
	        
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