108
übrig. Auflagen dieserhalb zu veranstalten, gehet nicht.
Es gibt Aufsehen, um nur das Wenigste zu sagen, und
setzet den Fuͤrsten in den Augen seiner Unterthanen herab.
Zwey Stellen in eine zusammen zu ziehen und das Per¬
sonale bis auf eine mindere Anzahl aussterben zu lassen,
ist vielleicht in einigen Fällen möglich und ausführbar.
Die Verbesserung der Verwaltung der Gerechtigkeit,
wo sie dergleichen bedarf, ist, zumal in der jetzi¬
gen Periode, eine der ersten und dringendsten Haupt¬
pflichten eines jeden Regenten. Alle dahin leitenden
Verfügungen sind wichtig. Wenn auch gleich in die¬
sem, oder jenem Staate die Aufopferungen von Seiten
des Füͤrsten groß scheinen, so ist doch gewiß der Flor
des Landes, der laute Dank der Nachwelt, der Se=
gen seiner Unterthanen, der ihm dereinst in die lange
Ewigkeit nachfolget, und der Beyfall des höchsten Rich=
ters für ihn die reichste, schönste und seligste Entschä¬
digung. Der Minister, der Vertraute, der seinem
Herrn die Mittel, die Wege anweiset, seine wohlthaͤti¬
gen, auf die Befoͤrderung der Gerechtigkeit abzielenden
Absichten zu erreichen, und solche mit Glück gekroͤnet
siehet, genießet nicht nur die beruhigende Freude, Grund¬
steine zur Wohlfarth für Tausende gesetzet zu haben
sondern der Aufblick auf eine andere Welt eroͤffnet ihm
auch die reitzende Aussicht, welche die Biebel denjenigen
auf immer und ewig verheißen hat, „welche vie¬
„le zur Gerechtigkeit weisen.
Ge¬
Volage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin