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ein einziger — konnte sich der Erfüllung jenes Verspre¬
chens nach drey und zwanzig Jahren, als jener
Fürst seine Regierungsperiode beschloß, ruͤhmen. Er
bewahrheitete durch sein erlauchtes Beyspiel bey seinem
Absterben, seinen hinterlassenen Raͤthen, sehr fuͤhlbar
und deutlich, daß auch noch jetzt die so alte und wahre Leb¬
re des Psalmisten: Verlasset euch nicht auf Für=
sten, oft ihren guten Grund habe.
Diese wenigen Worte mögen vorerst genug seyn.
Vielleicht lassen sich in denjenigen Landen, auf welche
die vorhin genannte Aufforderungen, deren Zweck
nochmals sey es hier gesagt — vortrefflich ist, noch
leichtere Wege und Mittel angeben, durch welche das
vorgesteckte Ziel erreichet werden kann. Freylich ist es
möglich, daß beym Anfange einer neuen Veränderung
sich Schwierigkeiten zeigen und Unvollkommenheiten er=
geben. Allein jeder Anfang ist einmal schwer und wenn nur
Wachsamkeit und Menschenkenntniß, die Schritte der Re=
gierung leitet, so wird manche anfaͤngliche Unvollkommen¬
heit, sich sehr bald entwickeln. So viel muß aber-
wir
wiederhohlen es noch einmal— vorausgesetzt werden, daß
der Landesfüͤrst, bey solchen und aͤhnlichen, die Beföͤrderung
der Gerechtigkeit zur Absicht habenden Veränderungen
durchaus nicht selbst lukriren könne. Gehet er darauf hin=
aus, daß er den sauren Schweiß und Blut seiner Untertha¬
nen nur andern nicht goͤnnen, sondern selbst ziehen will und
soll die Sache, als ein Finanzentwurf, als Kammer=
projekt betrachtet werden, so muß jede intendirte Veraͤnde¬
rung dieser Art gleich bey ihrer Entstehung, und ehe sie noch
einmal genau developpirt ist, scheitern. Jede Justizver=
besserung, wenn sie auf dergleichen hinaus gehet, als die
von welcher die Rede ist, kostet wenigstens im Anfange
Geld. Soll also etwas ausgerichtet werden, so muß, in
Ermangelung eines andern Fonds, der Regent, der sol¬
che wünschet, Geld hergeben. Es bleibt kein Ausweg
übrig.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin