Full text: Annalen des teutschen Reichs (1794, Aprilh. (1794))

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genehme Frage, bey deren Beantwortung nun einmal die 
Stimmen sehr verschieden sind, wieder in Bewegung 
kommen wuͤrde, allein fuͤr diesesmal ist solche gluͤcklicher 
Weise unberuͤhret geblieben. Es ist uͤberall zu gar keinen 
Kontestationen gekommen. Der Freyherr von Buel 
hat nur wenige Tage vor seiner Legitimation, eine ähnli¬ 
che Erklaͤrung, als seine Vergaͤnger zu erkennen gegeben 
die dahin abzielet, daß man zwar jenen Punkt den gegen= 
wartigen Umstaͤnden nach, ausgesetzt seyn lassen, dabey 
aber die Gerechtsame des Oesterreichischen Erzhau¬ 
ses verwahren wolle, und der Hoffnung lebe, daß das 
hohe Kurfuͤrstliche Kollegium demnächst solche in rechtliche 
Erwägung ziehen, und ihnen Gerechtigkeit wiederfah¬ 
ren lassen werde. Bey dieser alles beym alten lassen¬ 
den, und für beyde Theile völlig unschädlichen Dekla¬ 
ration ist es denn für dermalen geblieben. Da übri¬ 
gens der Freyherr von Buel, noch bis jetzt, mit 
dem sonst — seit mehrern Zeiten- 
gewöhnlichen 
Charakter eines Kaiserl. Königl. wirkl. Geheimen Raths, 
nicht bekleidet ist, so hat auch dieser Umstand in das Ce¬ 
remoniel, welches zwischen ihn und den Kurfürstl. Mini¬ 
stern am Reichstage wechselseitig obwaltet, einen klei¬ 
nen, wiewohl — wenn es genau betrachtet wird- 
un- 
bedeutenden, wenigstens unwesentlichen Ein¬ 
fluß, womit wir aber unsere Leser nicht aufhalten wollen. 
Rezensionen. 
Assekurirter Evangelischer Religions¬ 
stand im Herzogthum Sulzbach, Frankfurt 
und Leipzig 1794 Quart. mit dem von weil. Kai= 
ser Justinian sich zu eigen gemachten und von 
ihm unzähligemal übertretenen, leider oft 
gemißbrauchten Motto: Digna vox est Majesta 
te regnantis, legibus alligatum se principem profiter 
Der uns bekannte Verfasser dieser Abhandlung, dessen 
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Nah= 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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