Full text: Annalen des teutschen Reichs (1794, Aprilh. (1794))

27 
„sischen Armee, zum Schutze des Reichs, und bey 
„der noch bevorstehenden Unterhandlung mit dem Eng¬ 
„lischen Hofe, wegen ihrer künftigen Kooperation 
den gedachten Wuͤnschen, nachgeben und die Armee 
„vor jetzt noch in ihrer Position belassen wollte, jedoch 
aber nur in der zuverläßigen Erwartung, daß die 
„Stäaͤnde sich schleunigst mit den noͤthigen Berathschla¬ 
„gungen beschaͤftigen wuͤrden, um dem Koͤnige die Mit¬ 
tel zu verschaffen, gedachte Armee zum Schutze des 
„Reichs gegen den Feind zu erhalten." Kurmaynz 
sowohl, als Kurtrier haben über diese Erklärung ihre 
Dankgefüͤhle zu erkennen gegeben, und erstere, nach¬ 
dem dieselbe ihren Antrag noch einmal dringend empfoh¬ 
len, zugleich zum Beschluß geäußert, daß über die 
etwan gut zu befindenden Modalitäten 
leicht eine Vereinigung getroffen werden 
dürfte, auch, daß die allgemein bekannte großmüͤthige 
Denkart des Königs in Preussen auch schon im vor¬ 
aus hoffen lasse, daß derselbe, das ohnehin schon so hart 
getroffene Teutsche Reich, von welchem auch der Köͤnig 
ein so erhabenes Mitglied sey, auf die möglichst billige 
Art behandeln und den lauten Dank, den dasselbe ihm 
wissen wuͤrde, und den sich erwerbenden neuen Ruhm 
so wie überhaupt die gerechte Sache des Vaterlandes 
einem jeden andern Interesse vorziehen wuͤrde. 
Kurböhmen hat am 7ten April überall nicht vo¬ 
tirt, sondern seine Abstimmung bis zur nächsten, Frey¬ 
tags den 11. angesetzt gewesenen, und hernach bis auf 
die Montags den 14ten verschobene anderweitige Kolle¬ 
gialversammlung reservirt. Auch eben dieses hat Kur¬ 
braunschweig gethan. Kurpfalz aber und Kur¬ 
brandenburg haben, jedoch das letztere nur ad punct. 
1. und 2., erkläret, daß man seiner Jnstruktion täglich 
entgegensehe. Kursachsen hat gleichfalls, wegen des 
Königlich Preussischen Antrages überall gar nichts er= 
wäh= 
Staatsbibliothel 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer