Full text: Annalen des teutschen Reichs (1794, Aprilh. (1794))

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Im Kurfürstlichen Kollegium warder Kur¬ 
fürstl. Maynzische Vortrag, der eigentlichen Absicht 
der Verlaßnehmung und dem Gegenstande, dem die Zu¬ 
sammenkunft gewidmet war, sehr angemessen. Man 
reducirte in solcher, ohne in die so weitlaͤuftige Erzaͤh¬ 
lung längst bekannter Dinge, welche das Kommissions¬ 
dekret vom 20ten Jenner gleich im Anfang enthält, 
nochmals tief hineinzugehen, den Inhalt desselben auf 
drey Punkte: 1) auf die Berathung der Mit= 
tel, die mit der Stellung ihres Kontin- 
gents noch zurückstehenden ungehorsamen 
und säumigen Stände zur Leistung des 
Erforderlichen, mit Wirksamkeit zu ver¬ 
mögen. 2) Auf die Erwägung der Frage, 
ob und in welcher Maße die Bewaffnung 
der Teutschen Gränzbewohner zur Sicher¬ 
heit des Reichs nothwendig und wie sie 
zweckmäßig einzurichten sey; und 3) auf die 
Gewärtigung eines noch besonders au 
die gegenwärtige Lage des Reichs gerich¬ 
teten weitern patriotischen Beyrathes. 
Es verdienet allerdings die groͤßte Billigung, daß die¬ 
ser Direktorialvortrag nicht aus den Gränzen der ei¬ 
gentlichen Verlaßnehmung herausging, nicht von dem 
Standpunkt, wovon jetzt die Rede eigentlich seyn soll¬ 
te, sich entfernte. Kurtrier vermeinte ad 1) „Es 
„müsse der Kaiser an diejenigen Staͤnde, welche nicht 
„durch wichtige und gegründete Ursachen verhindert, 
„oder wegen eigener Gefahr ihre Truppen nicht aus¬ 
„rücken lassen koͤnnten, Excitatorien ausfertigen und 
„gegen dieselbe nach Ablauf einer zu bestimmenden Zeit¬ 
„frist, die in den Reichsgesetzen versehene Exekution 
„eintreten lassen; auch muͤsse gegen diejenigen, welche 
„den neuen Kaiserlichen Aufforderungsschreiben unge¬ 
„achtet, in Stellung des Triplums und der Zahlung 
„vom 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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