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Im Kurfürstlichen Kollegium warder Kur¬
fürstl. Maynzische Vortrag, der eigentlichen Absicht
der Verlaßnehmung und dem Gegenstande, dem die Zu¬
sammenkunft gewidmet war, sehr angemessen. Man
reducirte in solcher, ohne in die so weitlaͤuftige Erzaͤh¬
lung längst bekannter Dinge, welche das Kommissions¬
dekret vom 20ten Jenner gleich im Anfang enthält,
nochmals tief hineinzugehen, den Inhalt desselben auf
drey Punkte: 1) auf die Berathung der Mit=
tel, die mit der Stellung ihres Kontin-
gents noch zurückstehenden ungehorsamen
und säumigen Stände zur Leistung des
Erforderlichen, mit Wirksamkeit zu ver¬
mögen. 2) Auf die Erwägung der Frage,
ob und in welcher Maße die Bewaffnung
der Teutschen Gränzbewohner zur Sicher¬
heit des Reichs nothwendig und wie sie
zweckmäßig einzurichten sey; und 3) auf die
Gewärtigung eines noch besonders au
die gegenwärtige Lage des Reichs gerich¬
teten weitern patriotischen Beyrathes.
Es verdienet allerdings die groͤßte Billigung, daß die¬
ser Direktorialvortrag nicht aus den Gränzen der ei¬
gentlichen Verlaßnehmung herausging, nicht von dem
Standpunkt, wovon jetzt die Rede eigentlich seyn soll¬
te, sich entfernte. Kurtrier vermeinte ad 1) „Es
„müsse der Kaiser an diejenigen Staͤnde, welche nicht
„durch wichtige und gegründete Ursachen verhindert,
„oder wegen eigener Gefahr ihre Truppen nicht aus¬
„rücken lassen koͤnnten, Excitatorien ausfertigen und
„gegen dieselbe nach Ablauf einer zu bestimmenden Zeit¬
„frist, die in den Reichsgesetzen versehene Exekution
„eintreten lassen; auch muͤsse gegen diejenigen, welche
„den neuen Kaiserlichen Aufforderungsschreiben unge¬
„achtet, in Stellung des Triplums und der Zahlung
„vom
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Max-Planck-Institut für
zu Berlin