Full text: Neueste fortgesetzte juristische Bibliothek, vornehmlich des deutschen Staats- und Kirchenrechts (Bd. 1, St. 3 (1790))

38 | Gedanken üb. d. von d. Stadt Fü r. 
(Gewiß tolerant genug! Um deßwillen soll¬ 
ten billig die, an sich schon sehr erheblichen, Be¬ 
schwerden der Stadt von einer evangelischen Re¬ 
gierung sehr beherzigt werden. Die Toleranz 
muß gerecht und vernünftig seyn, wenn sie nicht 
mehr Schaden, als Nutzen stiften sol). 
V. 
Unmaßgebliche Gedanken über die von der Osna¬ 
brückischen Stadt Fürstenau wegen der daselbst 
gestätteten catholischen Religionsübung geführten 
Beschwerden vom geheimen Justitzrath Pütter 
zu Göttingen. Göttingen in Vandenhöck und 
Ruprecht. Verlage. 1788. in 4. S. 16. 
Dr. GJR Pütter behauptet in den angezeig= 
ten unmaßgeblichen Gedanken die Befugniß der 
Regierung, und glaubt, daß die Entscheidung 
dieser Frage im §. 30. und 31. des fünften Ar 
tikels des osnabrückischen Friedensschlusses ih¬ 
ren Sitz habe, worinn folgende zwei Sätze un¬ 
streitig enthalten seyen: 1) daß einem jeden 
Reichsstande mit der Landeshoheit auch das 
Recht die Religionsübung in seinem Lande zu 
bestimmen oder das ius reformandi zustehe; 
katholi= 
2) daß aber nichts destoweniger eines 
schen 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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