Full text: Neueste fortgesetzte juristische Bibliothek, vornehmlich des deutschen Staats- und Kirchenrechts (Bd. 1, St. 3 (1790))

164 de passibusi capitulationum etc. 
Von der Geschichte der Abfassung des Pro= 
jekts ist nachher die der widersprochenen Stellen, 
unter Karl VI. VII. Franz und Joseph II. ab= 
gesondert worden. 
Im zweiten Abschnittte sind vorerst die ver¬ 
schiedenen Meinungen über den Wehrt der wi= 
dersprochenen Stellen angemerkt worden; ins¬ 
besondere die von J. J. Moser, welcher sie in 
Ansehung des Kaisers und der Reichsgerichte 
für gültig, in Ansehung der Fürsten aber für 
ungültig und unverbindlich hält; die von Püt¬ 
ter, welcher die Sache nach dem Gegenstand 
und Jnhalte der erwähnten Stellen beurtheilt 
wissen will, wobei es demnach darauf ankomme, 
ob die Zusätze wirklich neu sind, gemeine Reichs= 
sachen betreffen, oder nicht u. s. f. Der Hr. 
Dr. vertheidiget die Meinung derjenigen, wel¬ 
che sie für unverbindlich halten. 
Ehe er die Grüͤnde dafuͤr anfuͤhrt, schickt er 
erst einige staatsrechtliche Grundsätze voraus: 
1) daß die Wahlkap. ein Reichsgrundgesetz sey 
(§. 15.) 2) daß unter den drei Reichskolle¬ 
gien die Mehrheit der Stimmen nicht entschei¬ 
de (§. 16. 17.) 3) daß dem Kaiser die Macht 
nicht zustehe, bei einer zwischen den Reichskol¬ 
legien selbst, wenigstens den beiden hoͤheren, ent¬ 
standenen Uneinigkeit die Schluͤsse von zwei wi¬ 
der das dritte zu ratificiren, falls etwas neues 
ver¬ 
Voe 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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