164 de passibusi capitulationum etc.
Von der Geschichte der Abfassung des Pro=
jekts ist nachher die der widersprochenen Stellen,
unter Karl VI. VII. Franz und Joseph II. ab=
gesondert worden.
Im zweiten Abschnittte sind vorerst die ver¬
schiedenen Meinungen über den Wehrt der wi=
dersprochenen Stellen angemerkt worden; ins¬
besondere die von J. J. Moser, welcher sie in
Ansehung des Kaisers und der Reichsgerichte
für gültig, in Ansehung der Fürsten aber für
ungültig und unverbindlich hält; die von Püt¬
ter, welcher die Sache nach dem Gegenstand
und Jnhalte der erwähnten Stellen beurtheilt
wissen will, wobei es demnach darauf ankomme,
ob die Zusätze wirklich neu sind, gemeine Reichs=
sachen betreffen, oder nicht u. s. f. Der Hr.
Dr. vertheidiget die Meinung derjenigen, wel¬
che sie für unverbindlich halten.
Ehe er die Grüͤnde dafuͤr anfuͤhrt, schickt er
erst einige staatsrechtliche Grundsätze voraus:
1) daß die Wahlkap. ein Reichsgrundgesetz sey
(§. 15.) 2) daß unter den drei Reichskolle¬
gien die Mehrheit der Stimmen nicht entschei¬
de (§. 16. 17.) 3) daß dem Kaiser die Macht
nicht zustehe, bei einer zwischen den Reichskol¬
legien selbst, wenigstens den beiden hoͤheren, ent¬
standenen Uneinigkeit die Schluͤsse von zwei wi¬
der das dritte zu ratificiren, falls etwas neues
ver¬
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