Full text: Beyträge zum teutschen Rechte (Th. 6 (1790))

Etwas über die Standeserhöhungen der | | 
teutschen Reichsländer, 
von 
Frhrn von Dalwigk zu Mainz- 
Die teutschen Provinzen hatten, wie uns die 
Geschichte lehrt, in den ältesten Zeiten kaiserliche 
Statthalter, welchen der Titel eines Herzogs oder 
Grafen, je nachdem das Land von großem oder klei= 
nem Umfang war, verliehen wurde, diese wech¬ 
selten als Chargen, welche der Person anklebten, 
und waren nicht erblich. So wie aber diese Gou¬ 
verneurs im 9ten und 10ten Jahrhundert sich meh¬ 
rere Gewalt anmaßten, so fingen sie auch an den 
ihnen verliehenen Titel ihrer Provinz mitzuthei¬ 
len, denn als z. B. im Jahr 877 die Unruhen der 
slavischen Völker die Erneuerung der herzogli¬ 
chen Würde in Sachsen nothwendig machte, wur= 
A2 
de 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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