Etwas über die Standeserhöhungen der | |
teutschen Reichsländer,
von
Frhrn von Dalwigk zu Mainz-
Die teutschen Provinzen hatten, wie uns die
Geschichte lehrt, in den ältesten Zeiten kaiserliche
Statthalter, welchen der Titel eines Herzogs oder
Grafen, je nachdem das Land von großem oder klei=
nem Umfang war, verliehen wurde, diese wech¬
selten als Chargen, welche der Person anklebten,
und waren nicht erblich. So wie aber diese Gou¬
verneurs im 9ten und 10ten Jahrhundert sich meh¬
rere Gewalt anmaßten, so fingen sie auch an den
ihnen verliehenen Titel ihrer Provinz mitzuthei¬
len, denn als z. B. im Jahr 877 die Unruhen der
slavischen Völker die Erneuerung der herzogli¬
chen Würde in Sachsen nothwendig machte, wur=
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zu Berlin