Full text: Sammlung Einiger Staats-Schriften, Welche nach Ableben Kayser Carls des VI. zum Vorschein gekommen Und die gegenwärtige wichtige Staats-Angelegenheiten von Teutschland betreffen (Bd. 2 = St. 13/24 (1741/42))

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schreitet der Autor Num. 2do zu dem vorgeb= 
lichen grossen Prajudiz, so denen hohen Sei¬ 
ten=Verwandten, das ist, dem Koͤniglichen 
Chur=Hauß Sachsen, aus dieser Mit=Regie= 
rung erwachsen soll, auf welchen Haupt=Ein= 
wurff auch alles dasjenige hinaus lauffet, was 
er in sammentlichen uͤbrigen Numeris nur mit 
anderen Worten wiederholet. Es wird aber 
aus allen seinen verwirrten Schluͤssen gar leicht 
heraus zu kommen seyn, wann man nur distinctè 
procediret, und die hiebey in Betrachtung 
kommende gar differente Fragen nach der Ord¬ 
nung erweget. 
Dann vors Erste ist zu fragen: Ob Jhre 
Königliche Hoheit durch die aufgetragene 
Mit=Regierung NB. ein würckliches Jus 
acquiriret haben, entstehenden Falls dem 
Königlichen Chur=Hauß Sachsen die Erb= 
folge vorzuenthalten, und etwas der Prag¬ 
matischen Sanction zuwider, vorzuneh¬ 
men? 
Hierauf wird der Autor selber allerdings mit 
Nein antworten, und mit Grund behaupten, 
daß Ihre Majestäͤt dergleichen Jus selber nicht 
haben, mithin auch nicht uͤbertragen koͤnnen, 
sondern ein solches Beginnen an sich selber null 
und nichtig seyn wuͤrde; wormit man auch voͤllig 
verstanden ist. 
Die zweyte Frage ist: Ob wenigstens ein 
Titulus coloratus oder ein Schein Rechtens 
zu jetzt gedachtem Ziel genommen werden 
könte? 
B5 
Der 
Voage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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