Full text: Reichs-Fama (Th. 16 (1734))

Erstes Capitel. 
71 
§. 5. 
durch diesen meinem Stadt=Rathe hinterbrin= 
gen lassen / daß Se. Kön. Majest. in Preußen 
die Buͤrger=Wache aus denen Stadt=Thoren 
abgeschaffet zu werden begehreten/ und moͤchte 
der Magistrat ihme / dem Obristen / noch selbi= 
gen Tages seine Resolution deswegen zu wissen 
fügen. Hierauf sind alle drey Mittel/ des mir 
allein wegen seines Officii verpflichteten Stadt- 
Raths (ohngeachtet es ein Sontag gewesen/ 
an welchem / ausser in höchsten Nothfällen kei= 
ne Versammlungen gehalten zu werden pflegen) 
auf dem Rathhause zusammen gegangen / und 
haben / mit Hindansetzung meines den 2ten 
Septembr. 1724. ihnen zugeschickten 
Nr. LXIII. Verhaltungs=Befehls sub Nr. LXIII. 
sonder gebuͤhrende Ruͤck-Frage/ mit 
ernannten Obristen sich verglichen/ daß salvo 
Superiorum Jure folgenden Tages die Buͤrger¬ 
denen Thoren abgefuͤhret werden 
Wache aus 
solle / inmassen dieses vom meisten Hauffen / de= 
rer in Curia erschienenen/ als ein rechtmaͤßiges 
Raths=Conclusum, dem regierenden/ aber we¬ 
gen vorgeschüͤtzter Schwachheit zu Hause ver¬ 
Burgemeister Heidfelden/ zur ver¬ 
bliebenen 
fugenden Execution notificiret wor¬ 
den / und das Factum ex Adjuncto 
N. LKV. 
Nr. LXIV. mit mehrerm zu ersehen ist. 
Indem nun mein Stadt-Magistrat 
vermöge sub Nr. LXV. angelegten 
N. Ix. 
Memorials sothane offenbahre Eyd- 
und Pflicht=vergessene That excusiren wol= 
ich denselben sein auf alle Wei= 
len / habe 
Max-Planck-Institut für
	        
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