Full text: Reichs-Fama (Th. 16 (1734))

Erstes Capitel. 
§. 5. 
74 
Oberst=Richterlicher und Lehens=herrlicher Con- 
sens und Confirmation ertheilet werden solle. 
sch wurde immittelst aus vorangeführtem Kön. 
Schreiben sub Nr. LXI. die Consolation gehabt 
haben / daß die meiner Introduction, mir und 
dem Stiffte. Quedlinburg zugestossene schwere 
Bedrängnissen / ohne und wider Sr. Königl. 
Majestät Wissen und Willen ausgeübet / und 
die Remedirung derselbigen von Jhro so viel 
ehender zu erwarten wäre / daferne nicht wenig 
Wochen nach der Insinuation mehr hoch=erwehn¬ 
ten Schreibens / zu meiner äussersten Bekrän= 
ckung sich folgendes begeben haͤtte: Denn Ew. 
Kayserl. Majest. wird aus dem Häupt=Be= 
richte nunmehro allerunterthaͤnigst referiret seyn/ 
wasgestalt der Commendeur hiesiger Preußis. 
Garnison / der Obrist=Lieutenant de St. Sau- 
veur sich im Monath Septembr. und Octobr. 
4. pr. unterfangen / die pro Conservatione der 
Stiffts=Gerechtsamen / in hiesigen Stadt=Tho= 
ren ohnunterbrüchlich beybehaltene Bürger= 
Wachten zu vertreiben/ nachgehends aber der¬ 
selbe / auf beschehene Remonstrationes davon ab¬ 
gestanden / und selbst deren wieder Aufführung 
gebilliget habe. Allein den 26. Nov. nup. hat 
der Obrister von der Marwiz, (welchem Kön. 
Majest. in Preußen/ nach der General=Lieute- 
nants Grafens von Doͤnhoffs Tode desselben 
Regiment zu Fuß conferiret) sich allhier einge¬ 
funden / den Stadt=Vogt / Cämmerer Johann 
Heinrich Wahlen / in des Obrist=Lieutenants 
de St. Sauveurs Quartier zu sich erfordert / und 
durch 
Max-Planck-Institut für 
ur
	        
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