Register.
g. n. Eroͤffnung der Proposition und Anordnung
eines Ausschusses.
§. 12. Ankunfft des Keyserl. Stadthalters / Ertz=
Hertzog Ferdinands.
§. 13. Streit zwischen dem Regiment und Chur=
Sachsen in Puncto der Vergleitung.
§. 14. Regiments= und Cammer=Gerichts=Asses-
sores werden als Abgesandte nicht admittiret.
§. 15. Anderweiter Reichs=Tag wird dict. anno
1522. ausgeschrieben.
§.16. Wie die Stadthalterschafft bey diesem
Reichstag gefuͤhret worden.
.17. Ob die Assessores von Ubernehmung der
Gesandschafft abermahls excludiret werden?
§. 18. Declaration uber der Regiments=Ordnung.
§:19. Churfuͤrstens zu Sachs. Gedancken daruber.
§. 20. Vermehrung des Pfaltzgrafens / als
Stadthalters / Besoldung
§. 21. Curialien tatione des Regiments-Reichs¬
tags Abschieds.
5 2. Regiment schreibet noch ferner anno istz.
einen Reichstag aus.
§. 23. Dispute wegen des Ausschreiben zu einem
neuen Convent.
524. Keyser willeinen Commissarium ins Reich
schicken.
§. 25.8 Pfaltzgraf Friedrich leget sein Stadthal=
ter=Amt nieder.
§. 26. Substituiret aber vorher Pfalzgraf Hanfen
von Hundsbrück.
§. 27. Regiment schreibet den quæstionirten
Reichstag dennoch aus.
§. 78.
Vorge
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Max-Planck-Institut für
zu Berlin