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V.
Promemoria über die Zustäͤndigkeit
einer eigenen Kreisstimme für die
Grafschaft Trauchburg; im
Jahr 1786.
§. 1.
Jie uralte unmittelbare Reichsherrschaft, und
—
nunmehrige Grafschaft Trauchburg ist eine der
ersten truchseßischen Besizungen, die Herren Gra¬
fen Reichserbtruchseßen haben selbe nebst der lan=
desherrlichen Advocatie über das nunmehrige Reichs¬
gotteshaus St. Georg zu Jsny schon im Jahr 1306
von den Herren Grafen von Vehringen und Nel=
lenburg durch einen feyerlichen Kauf an sich gebracht.
§. 2.
Soweit die Nachrichten von Trauchburg reichen,
sindt sichs von jeher, daß es eine für sich selbst be¬
stehende besondere Reichsherrschaft, und ihre Besi¬
zer stets unmittelbare Reichs und Kreismitglieder
wegen ihr gewesen seyen.
§. 3.
Ohne in das entferntere Alterthum hineinzuge¬
hen, erscheinet selbe als ein besonderer Stand in
der Reichsmatrickel vom Jahr 1471 unter Kaiser
Friedrich mit einem eigenen Anschlag belegt, und
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so
Max-Planck-Institut