Full text: Teutsche Staatskanzley / Deductions- und Urkunden-Sammlung (Bd. 2 (1786))

361 
V. 
Promemoria über die Zustäͤndigkeit 
einer eigenen Kreisstimme für die 
Grafschaft Trauchburg; im 
Jahr 1786. 
§. 1. 
Jie uralte unmittelbare Reichsherrschaft, und 
— 
nunmehrige Grafschaft Trauchburg ist eine der 
ersten truchseßischen Besizungen, die Herren Gra¬ 
fen Reichserbtruchseßen haben selbe nebst der lan= 
desherrlichen Advocatie über das nunmehrige Reichs¬ 
gotteshaus St. Georg zu Jsny schon im Jahr 1306 
von den Herren Grafen von Vehringen und Nel= 
lenburg durch einen feyerlichen Kauf an sich gebracht. 
§. 2. 
Soweit die Nachrichten von Trauchburg reichen, 
sindt sichs von jeher, daß es eine für sich selbst be¬ 
stehende besondere Reichsherrschaft, und ihre Besi¬ 
zer stets unmittelbare Reichs und Kreismitglieder 
wegen ihr gewesen seyen. 
§. 3. 
Ohne in das entferntere Alterthum hineinzuge¬ 
hen, erscheinet selbe als ein besonderer Stand in 
der Reichsmatrickel vom Jahr 1471 unter Kaiser 
Friedrich mit einem eigenen Anschlag belegt, und 
35 
so 
Max-Planck-Institut
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer