Full text: Teutsche Staatskanzley / Deductions- und Urkunden-Sammlung (Bd. 10 (1795))

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den kürzlich vorgewesenen sogenannten pkälzischen 
Krieg erst wieder rege gewordenen Mißverständnis¬ 
ses 
bricht sich vielmehr, daß die Herzoge in Baiern zu 
Gunsten des kurpfälzischen R. Vikariates an obigen 
Reichstägen keinen Theil genommen haben. Es 
wäre auch gegen alle Wahrscheinlichkeit, daß Her= 
zog Georg von Baiern in dem nämlichen Augen¬ 
blicke, wo er mit Kurfürsten Philippen zu Pfalz in 
dem innigsten und geheimsten Bündnisse stund, 
seine Tochter an dessen Herrn Sohn den Pfalzgra= 
fen Rupert vermählte, — diesem letztern seine 
sämmentliche baierische Lande und Leute in einem 
selbst zu Heidelberg den 14 Sept= 1496 errichte= 
ten Testamente vermachte, — und den Kurfürsten 
Philipp, wie er ihn selbst nennet, des H. R ge¬ 
meinen Vikarien hie dieshalbs des Gebürges 
(Oefele S. R. B. II. 268.) mit zum Exekutor eben 
dieses Testamentes ernennet, dennoch sodann ent= 
gegen dessen Vikariatsgerechtsame auf eine so auf= 
fallende Weise hätte bestreiten sollen? 
Vielmehr liegt bey der Geschichte der drey in den 
Jahren 1496. u. 1497. zu Lindau, Frankfurt und 
Worms gehaltenen Reichstage ganz eine andere, 
von dem Herrn von Harprecht nicht berührte 
Staatsrechtliche Frage des teutschen Mittelalters 
mit verborgen, ob nämlich ein teutscher König ei¬ 
nen Reichstag auch blos durch kaiserl Commissa= 
rien beschicken könne? oder nicht vielmehr ein sol¬ 
cher dessen unmittelbare persönliche Gegenwart er= 
fodere? Ein großer Theil der Reichsstände be¬ 
hauptete geradehin das Letztere, und unterließ da= 
her auch den blos mit kaiserl. Kommissarien versehe= 
nen 
Max-Planck-Institut für
	        
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