Volltext : Teutsche Staatskanzley / Deductions- und Urkunden-Sammlung (Bd. 8 (1793))

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Und  daß  auch  das  à  compte  von  5.  Sols
per  Ration,  wo  nicht  bey  allen,  doch  bey  einigen
Staͤnden  geschehen  sey,  erhellt  zwar  nicht  aus  den
Crais=Akten,  wohl  aber  aus  den  Ständischen  besondern -
  Papieren  und  Berechnungen.
§.  5.
Unterm  2term  May  1760.  übergiebt  der  königlich-französische -
  Minister  beym  Crais  das  weitere -
  Memoire,  Nro.  3.  und  stellt  die  Nothwendigkeit -
  vor:
„  de  continuer  la  Livraifon  fur  le  pied
qu'elle  a  été  accordée  pour  le  quartier
„  d'hyver.
Der  Crais  bewilligt  durch  den  unter  Nro.  4.
anliegenden  Schluß  vom  28ten  May  1760.  noch
eine  weitere  Lieferung  von  500,000.  Rationen  unter -
  folgendem  ausdrücklichen  Vorbehalt  und  Bedingungen: -

„  rc.  Wo  gegenüber  man  aber  der  vest-  und
„  vollkommenen  Zuversicht  gelebe,  daß  die
—  von  mehr  erwähntem  Königlich-Fran¬„ -
 -
  zösischen  Herrn  Minister  neuerdings  ver¬„ -
  bindlich  versicherte  hiernächstige  baare  Vergütung -
  und  Zahlung  auf  Abschlag  deren
„  5.  Sols  von  denen  vor  jede  Portion  be¬„ -
  stimmt  und  stipulirten  15.  Sols  nicht  allein
für  die  bereits  abgereichte  1500,000.  son=„ -
  dern  auch  für  die  jetzo  ferner  an  jene  Trup¬„ -
  pen
Max-Planck-Institut  für
            
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