Anzeigen neuer Schriften
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wartende achte, ganz allein der Lehre von der Forstwirth¬
schaft gewidmet, davon hier die ersten 5 Abtheilungen
abgehandelt sind, als: 1) Allgemeine Säͤtze und Grund¬
wahrheiten von Erhaltung, Verbesserung und Benutzung
der Forsten; 2) von der Natur, dem Anbau und man¬
cherley Nutzen der verschiedenen Holzarten; 3) von der
bestmoͤglichsten Benutzungsart der Forsten und Waldun¬
gen; 4) von den Schonungen, als dem hauptsaͤchlich¬
sten Mittel zur Erhaltung der Forsten; 5) von den der
Erhaltung der Wälder entgegenstehenden Hindernissen,
nebst den Mitteln, solchen vorzubeugen, oder sie zu he¬
ben. Eroͤrterungen wuͤrklicher Rechtsfragen und zwei¬
felhafter Falle aus den vorgetragenen Grundsäͤtzen in
Anwendung der letztern auf erstere findet man zwar in
diesen Bande fast gar nicht. Allein der Herr Verfasser
verspricht sie in der sechsten Abtheilung zusammen
vorzutragen, welche in Gesellschaft der siebenten und
achten (davon jene eine Anleitung zu Abschaͤtzung der
Wälder, diese aber die bey dem Holzverkaufe, besonders
an Auswärtige, zu beobachtenden Vorsichtsregeln enthal¬
ten soll,) nebst einem Register uͤber das ganze Werk,
den achten und letzten Band ausmachen wird.
CLXVI.
The Mahomedan law of succession to the property of in-
testates in Arabick, engraved on copper plates from an
ancient manuscript, with a verbal translation and expla-
natory notes by William lones, Esq. of the middle tem-
ple. London. 1783. 11 Seiten in Kupfer gestochener
Arabischer Text, nebst vier Bogen, die theils den Text
mit lateinischen Buchstaben, theils die Uebersetzung ent¬
halten, in gros Quart.
Dach der neuesten Parlamentsverordnung wegen der
Gerechtigkeitspflege in Bengalen, sollen die Erb¬
schafts
oae
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Max-Planck-Institut für
zu Berlin