Full text: Bibliothek der neuesten juristischen Litteratur (1783, Th. 2 (1784))

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vom Jahr 1783. 
Und doch gesteht er selbst, daß unter den ihm vorgekom¬ 
menen legalen Sectionen noch kein Fall gewesen sey, der 
nicht entweder zu den absoluten, oder zu den zufaͤllig 
toͤdtlichen Wunden gehöͤrt habe. 
CXCVI. 
Die Juristen, Kindermörder. Eine kleine Abhandlung von 
Ernst Gottfried Baldinger. 
Jn Baldingers neuen Magaz. f. Aezte, V Band. 3 St. 
S. 272-276. 
Der Herr Verf. wirft den Juristen vor, die von ih¬ 
nen angenommene und in die Carolinische Hals¬ 
gerichtsordnung uͤbergetragene Meynung, daß eine Lei¬ 
besfrucht in der ersten Zeit der Schwangerschaft ohne Le¬ 
ben sey, befoͤrdere den falschen Wahn des Volks, daß 
Kinderabtreiben vor der Haͤlfte der Schwangerschaft kein 
Mord sey. Aber dachte er wohl dabey an die wahre 
Quelle dieses, wohl zu merken, nur von den aͤltern 
Rechtsgelehrten (denn daß die neuern anders denken, 
kann man z. E. aus Kochs Institut. lur. Crim. sehen, 
geaͤusserten Satzes? Warrlich nicht die Roͤmisch-Stoi¬ 
sche Rechtslehre, daß ein foetus noch kein Mensch sey 
denn die ist von jener Meynung doch Himmelweit 
unterschieden, da sie, ohne auf die Zeit der Schwanger¬ 
schaft, ohne auf das Leben oder Nichtleben der Frucht 
einige Rücksicht zu nehmen, dem foetui, so lange er im 
Mutterleibe ist, schlechterdings die Eigenschaft eines 
Menschen abspricht -- sondern das leidige Vorurtheil 
der aͤltern Aerzte (also der laͤngst vermoderten gelehr¬ 
ten Vorfahren des Herrn Verfassers,) die den Gesetzge¬ 
ber und den Richter schon oft irre gefuͤhrt haben, hat alle 
Schuld auf sich! 
CXCVII. 
S 4 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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