Full text: Bibliothek der neuesten juristischen Litteratur (1783, Th. 2 (1784))

Anzeigen neuer Schriften 
242 
CLXXII. 
Versuch einer Anleitung zur Sittenlehre für alle Menschen, 
ohne Unterschied der Religionen, nebst einem Anhange 
von den Todesstrafen. Vierter Theil. Berlin, bey Chri¬ 
stian Ludewig Stahlbaum, 1783. 1 Alph. in Oktav. 
Jas Buch selbst gehöͤrt zwar nicht in meinen Cirkel, 
wohl aber der Anhang von den Todesstra= 
fen. Da der Verf. sein Strafsystem lediglich auf den 
Zweck der Besserung des Verbrechers und auf seltsame 
Begriffe von der Freyheit der menschlichen Handlungen 
grüͤndet, so bestreitet er die Rechtmaͤßigkeit der Todes¬ 
strafen uͤberhaupt, und insbesondere der Todesstrafe des 
Mordes (denn auf dieses Verbrechen als dasjenige, wo¬ 
mit der Tod im staͤrksten Verhaͤltnisse steht, hat er vor¬ 
züglich Rüͤcksicht genommen) aus folgenden Gruͤnden: 
1) Ein jeder Mensch stehe mit allen seinen Handlungen 
unter dem Gesetze der absoluten Nothwendigkeit; 
ihn um einer vollbrachten That willen darum, weil sie 
seine That ist, strafen, heisse ihn unschuldig strafen; 
heisse ihn deswegen strafen, weil er kein anderer Mensch 
ist, als der er wuͤrklich ist, da er sich doch zu keinen an¬ 
dern Menschen machen koͤnnte, und der Schoͤpfer ihn 
ebenfalls zu keinen andern Menschen machen konnte, 
oder wollte. (Heißt das nicht den Menschen zu einer 
Maschine und Gott zum Urheber des Lasters machen? 
Mit solchen Grundsaͤtzen koͤnnte man alle Moralitaͤt, alle 
Strafbarkeit der menschlichen Handlungen, mithin auch 
alle Strafen - nicht die Todesstrafen allein - wegphi¬ 
losophiren!) 2) Die Todesstrafe laufe wider den Vertrag, 
den der Buͤrger mit der Gesellschaft errichtet hat; denn 
seine Absicht dabey sey, durch die Gesellschaft gluͤcklicher 
zu werden; womit zwar Besserungsstrafen, nicht aber 
Todesstrafen sich vertragen. (Aber die Absicht, welche 
die buͤrgerliche Gesellschaft bey der Aufnahme eines neuen 
Buͤrgers 
Doge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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