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— III.) Mißrathen einen Vergleich a) die
beweist.
anmaßliche Machtvollkommenheit; b) die Behaup¬
tung der Kurialisten: die mit den Deutschen ge¬
schlossenen Verträge seyen nur ein aus Gnaden ertheil=
tes Privilegium; c) die Verbindlichkeit dieser Ver=
träge sey nur auf Seiten der Deutschen, woraus
die Kurialisten die für die Festigkeit der eingegan¬
genen Verträge nachtheiligsten Folgen z. B. das
Recht des Pabstes ihrer Beobachtung zu derogiren;
sie nach Gutbefinden zu erklären, u. s. f. zie=
hen. — Gründe genug, um sich nicht von neuem
überlisten zu lassen! — Zum Schlusse sind noch
Anmerkungen über die principia & monita &c.
beigefügt, die wohl keine so ausführliche Beant¬
wortung verdient hätten.
S. Oberd. allg. Litteraturz. 25. St. Klü=
bers kleine juristische Bibl. 15. St. S. 322.
LXXXII.
Uiber einige Hauptpunkte des päbstlichen Ober¬
primats und der am Reichstage anhängi=
gen Nuntiensache. Dem heiligen deutschen
Reiche unterthänigst gewidmet. Freiburg,
im Lande der Wahrheit, 1789. 40. S. in 4.
Mit vieler, aber auch manchmal zu vieler Wär=
me, ist diese Abhandlung geschrieben worden, die
ih¬
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Max-Planck-Institut für