Full text: Kritische Betrachtungen über verschiedene Staatsfragen (Th. 1 (1770))

38 Von dem Richter in geistl. Streit=Sachen 
Auf diese Art habe man bey Anordnung erwehn= 
ter Gerichte nicht sehen können, nachdem sie aber 
aufgekommen, und die höchste Reichsgerichte derge= 
stalt angeordnet worden, daß ihnen Jurisdictio in 
causis omnibus non exceptis zustehen sollte, so sey 
die bisherige exceptio causarum ecclesiasticarum 
hinweggefallen, und erstrecke sich die Reichsgericht= 
liche allgemeine Gerichtsbarkeit auch auf diese, und 
zwar von selbsten, ohne daß es eines besonderen Auf= 
oder Uebertrags bedurft hätte. §. 10. 
4. Wenn besagte causæ ecclesiasticæ ausgenom= 
men wären, wie könne es Art. V. §. 53. J. P. O. 
heissen: Causa ecclesiasticae ut & politicae inter Ca¬ 
tholicos & A. C. status vel inter hos solos verten¬ 
tes... adlectis ex utraque religione pari numero 
Assessoribus discutiantur & adjudicentur. 
Wie hätte in R. J. N. §. 124. den Revisionen, 
die in geistlichen oder Religions=Sachen gesucht wer= 
den, der effectus suspensivus gelassen werden kön= 
nen, wenn protestantische Geistliche oder Religions= 
Sachen von der Reichsgerichtlichen Jurisdiction hät= 
ten ausgenommen werden sollen? Von katholischen 
geistlichen oder Religions=Sachen könnten diese Stel= 
len nicht verstanden werden, und auf die Art der 
geist= 
Max-Planck-Institut für
	        
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