Von der Religions=Gleichheit
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„katholischen keinesweges zumuthen thuen, was sie
„selbsten nicht gedulden wollen, und noch künftig,
„wenn sich der Fall begeben würde, nicht gedulden
würden. , | |
Oder hat die Rechtsregel kein Gehör mehr? Quod
quisque juris in alterum. Aus diesen und dergleichen
Gründen findet man, wie sich nothwendig die ge¬
ringste Abweichung von obigen Sätzen der Religions=
Gleichheit in die gröste Ungleichheit und Ungerechtig=
keit ausarte. Die genaueste beyderseitige Religions=
Gleichheit würde also am besten ausmachen die Clau=
sul des Prager Friedens=Schlusses §. 83. "Auch sol=
4len zwischen den katholischen und A. C. Verwandten
4Ständen das alte, gute, aufrichtige deutsche Ver¬
„trauen wiederum erhoben, treulich fortgepflanzet,
4und alles dasjenige, so Mistrauen gebähren
„möchte um des allgemeinen Bestens willen fleißig
„ und zeitlich verhütet werden. „ O machte doch
eine neue Einigkeit der Religion wiederum
die alte Gleichheit aus!
Zwey=
Max-Planck-Institut für