Full text: Kritische Betrachtungen über verschiedene Staatsfragen (Th. 1 (1770))

Von der Religions=Gleichheit 
34 
„katholischen keinesweges zumuthen thuen, was sie 
„selbsten nicht gedulden wollen, und noch künftig, 
„wenn sich der Fall begeben würde, nicht gedulden 
würden. , | | 
Oder hat die Rechtsregel kein Gehör mehr? Quod 
quisque juris in alterum. Aus diesen und dergleichen 
Gründen findet man, wie sich nothwendig die ge¬ 
ringste Abweichung von obigen Sätzen der Religions= 
Gleichheit in die gröste Ungleichheit und Ungerechtig= 
keit ausarte. Die genaueste beyderseitige Religions= 
Gleichheit würde also am besten ausmachen die Clau= 
sul des Prager Friedens=Schlusses §. 83. "Auch sol= 
4len zwischen den katholischen und A. C. Verwandten 
4Ständen das alte, gute, aufrichtige deutsche Ver¬ 
„trauen wiederum erhoben, treulich fortgepflanzet, 
4und alles dasjenige, so Mistrauen gebähren 
„möchte um des allgemeinen Bestens willen fleißig 
„ und zeitlich verhütet werden. „ O machte doch 
eine neue Einigkeit der Religion wiederum 
die alte Gleichheit aus! 
Zwey= 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer