Full text: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1840, Bd. 3 (1840))

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Notizenblatt. 
besessen werden, in das allgemeine Mitleiden, jedoch nicht nach der in 
Catastro befindlichen, und bishero in Belegung derer Freysassen 
beobachteter Classification, sondern zu besserer Stabilirung des dießfälligen 
Contributionalis, nach der Realität ohne Unterschied derer respectu 
dieser Gründel in dem Catastro ausgesetzten 6 Classen, die fünfte jedoch 
ausgenommen, weiter in sothanem Catastro wegen dieser Classe keine Be¬ 
schreibung derer Lahnen, sondern nur eine arbitrarische Taxirung befindlich. 
zuzuziehen, und hiernach die Anlage zu reguliren; Wie zumahlen aber hiebey 
Unsere allergnädigste Intention nicht ist, derley Freysassen¬ 
Gründe simpliciter, wie die Unterthänige anzusehen, sondern dieselbe 
durchgehends excepta Classe quinta nach der Art und Gleich¬ 
heit derer Obrigkeiten respectu ihrer Anlagen tariren 
und belegen zu lassen; so will hingegen 
VI. Was die Classem quintam dieser Freysassen=Gründe 
anbetrifft: weil der Betrag derer dießfälligen Lahnen aus dem Landes¬ 
Catastro schon erwähnter Massen nicht hervor kommet, zu Erwählung 
eines Mittelweges am billigsten scheinen, diese fünfte Classe das Dupplum 
des bisherigen Geldbeytrags versteuern zu lassen, 
Das Patent vom 3. Februar 1750 forderte. von den Freysassen Fas¬ 
sionen über ihre Gründe und sonstigen Nutzungen ab und auf Grund 
derselben wurde ihre Besteuerung veranlaßt. 
(Beschluß folgt.) 
Recensionen inländischer Werke. 
Tirol und Vorarlberg statistisch und topographisch mit 
geschichtlichen Bemerkungen in zwey Theilen von Johann 
Jakob Staffler, der Rechte Doctor und Secretär bei 
dem tirolischen Gubernium. I. Theil. XIV u. 683 S. 8. 
Innsbruck, gedruckt bei Felician Rauch. 1839. 
De mehr die Statistik den ihr gebührenden Rang unter den übri¬ 
gen Staatswissenschaften behauptet, denen sie etwa an Ancien¬ 
netät, aber keineswegs an hoher Wichtigkeit und practischer 
Geltung nachsteht, desto fühlbarer wird ihr zur fortschreitenden und 
gründlichen Entwickelung das Bedürfniß tüchtiger Monographien. 
Und doppelt fühlbar äußert sich das Bedürfniß, wenn es sich um die 
statistische Anschauung eines großen Ländercomplexes handelt, wie ihn 
der österreichische Kaiserstaat darbiethet, dessen verschiedene, oft 
scharf contrastirende Eigenthümlichkeiten in den einzelnen ihm angehören¬ 
Max-Planck-Institut für 
päische Rechtsgeschichte
	        
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