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Notizenblatt.
besessen werden, in das allgemeine Mitleiden, jedoch nicht nach der in
Catastro befindlichen, und bishero in Belegung derer Freysassen
beobachteter Classification, sondern zu besserer Stabilirung des dießfälligen
Contributionalis, nach der Realität ohne Unterschied derer respectu
dieser Gründel in dem Catastro ausgesetzten 6 Classen, die fünfte jedoch
ausgenommen, weiter in sothanem Catastro wegen dieser Classe keine Be¬
schreibung derer Lahnen, sondern nur eine arbitrarische Taxirung befindlich.
zuzuziehen, und hiernach die Anlage zu reguliren; Wie zumahlen aber hiebey
Unsere allergnädigste Intention nicht ist, derley Freysassen¬
Gründe simpliciter, wie die Unterthänige anzusehen, sondern dieselbe
durchgehends excepta Classe quinta nach der Art und Gleich¬
heit derer Obrigkeiten respectu ihrer Anlagen tariren
und belegen zu lassen; so will hingegen
VI. Was die Classem quintam dieser Freysassen=Gründe
anbetrifft: weil der Betrag derer dießfälligen Lahnen aus dem Landes¬
Catastro schon erwähnter Massen nicht hervor kommet, zu Erwählung
eines Mittelweges am billigsten scheinen, diese fünfte Classe das Dupplum
des bisherigen Geldbeytrags versteuern zu lassen,
Das Patent vom 3. Februar 1750 forderte. von den Freysassen Fas¬
sionen über ihre Gründe und sonstigen Nutzungen ab und auf Grund
derselben wurde ihre Besteuerung veranlaßt.
(Beschluß folgt.)
Recensionen inländischer Werke.
Tirol und Vorarlberg statistisch und topographisch mit
geschichtlichen Bemerkungen in zwey Theilen von Johann
Jakob Staffler, der Rechte Doctor und Secretär bei
dem tirolischen Gubernium. I. Theil. XIV u. 683 S. 8.
Innsbruck, gedruckt bei Felician Rauch. 1839.
De mehr die Statistik den ihr gebührenden Rang unter den übri¬
gen Staatswissenschaften behauptet, denen sie etwa an Ancien¬
netät, aber keineswegs an hoher Wichtigkeit und practischer
Geltung nachsteht, desto fühlbarer wird ihr zur fortschreitenden und
gründlichen Entwickelung das Bedürfniß tüchtiger Monographien.
Und doppelt fühlbar äußert sich das Bedürfniß, wenn es sich um die
statistische Anschauung eines großen Ländercomplexes handelt, wie ihn
der österreichische Kaiserstaat darbiethet, dessen verschiedene, oft
scharf contrastirende Eigenthümlichkeiten in den einzelnen ihm angehören¬
Max-Planck-Institut für
päische Rechtsgeschichte