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Anz.: üb. Hitzig's Annalen.
brauch dieses schätzbaren Werkes. Es bezeichnet die Gegenstände nach
den §§. und enthält über dieselbe Materie mehrere Schlagwörter. Die
Indicirung des Gegenstandes selbst theilt schon die gesetzliche Dis¬
position in Kürze mit; z. B.: Liberi, nomine eorum de re¬
gula omnes consanguinei in linea descendenti intelliguntur,
§. 42; — Liberi civis hungarici jus civitatis nativitate sua ad-
quirunt, §. 28 etc.; — Liberi sublatione matrimonii impedi¬
menti, ignorantia excusabili alterutrius conjugis, aut per ma¬
trimonium subsequens legitimati de regula cum legitimis, aequa¬
libus juribus fruuntur, §§. 160, 161, — etc.
Diese kurze Darstellung der Form und des Inhaltes dieses
Werkes dürfte das Urtheil begründen, daß der Hr. Verf. den oben
angegebenen doppelten Zweck seiner Arbeit rühmlichst erreicht hat.
Die Auflage verdient alles Lob.
D. Joseph Wessely.
Ausländische Literatur.
Annalen der deutschen und ausländischen Criminal=Rechts=Pflege.
Herausgegeben von dem Criminal=Director Hitzig in Ber¬
lin. Drittes Heft. Berlin, bey Ferdinand Dümmler; 1828
(200 S.; gr. 18.).
Dieses Heft enthält unter der Aufschrift: Deutschland, ei¬
nen merkwürdigen Criminalfall, welcher den Titel führt: Tartuffe
als Mörder (vom Staatsrathe A. v. Feuerbach; S. 3—84).
Die folgende größere Hälfte dieses Heftes (S. 85-200) liefert
unter prunkhaften Titeln 43 Artikel, von denen die meisten wohl
nur Unterhaltung bezwecken; denn eine Spur der Criminalrechts¬
pflege würde man in denselben nicht entdecken können. Auch drängt
sich hier die unangenehme Bemerkung auf, daß mitunter sehr lang¬
weilige, ja geschmacklose Geschichtchen, wie z. B.: der Hund als
Dieb (S.113) in diesen Annalen einen Platz fanden.
D. Joseph Wessely.
Grundsätze des Wechselrechtes, nach Hrn. von Selchow, mit
besonderer Rücksicht auf das allgemeine preußische Landrecht
und das französische Handelsgesetzbuch. Von Heinr. Gottfr.
Wilh. Daniels, königl. preuß. Geheim. Staatsrathe, er=
sten Präsidenten des rhein. Appellat. Gerichtshofes zu Köln
u. s. w. Köln am Rhein, b. Bachem; 1827 (393 S.; 8.).
Wenn auch dieses Werk wegen des unvollständigen Systemes
des Hrn. v. Selchow in der Literatur des Wechselrechtes keinen aus¬
Max-Planck-Institut für