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Notizenblatt.
derley Obligationen, wenn sie zur Caution für öffentliche Dienste
Lieferungen, Contracte u. s. w. gedienet haben, haftungsfrey umge=
schrieben und mit neuen Couponsbogen versehen werden müssen, da
früher die Interessen bloß gegen ungestämpelte Quittungen erhoben
wurden. Sollte daher eine solche Staatsschuldverschreibung mit der
erwähnten Anmerkung vielleicht von einem Privaten versehen worden
seyn, dessen ungeachtet aber noch als Caution haften und der Cau¬
tionsleger einen Ersatz zu leisten haben, so hätte sich der Käufer
nur selbst den Schaden zuzuschreiben.
Es wird ferner (S. 54) angeführt, daß, wenn jemand eine ver¬
loste Obligation besitzt, er sie zur Verwechslung gegen eine neue auf
den ursprünglichen Zinsenfuß in Conv. Münze lautende Staatsschuld¬
verschreibung einzureichen hat, und zwar in der Regel dort, wo bis¬
her die Zinsen davon bezahlt worden sind, ausnahmsweise aber auch
bey der Univ. Staats= und Banco=Schuldcasse in Wien. Hierbey ist
bloß zu erinnern, daß die Besitzer von verlosten Banco= und unga¬
rischen Hofkammerobligationen nicht genöthiget sind, dieselben gegen
C. M. Staatsschuldverschreibungen zu verwechseln, jedoch müssen sie
dann die Erklärung abgeben, daß sie gegen Vorbehalt der mit dem
Besitze von jenen Obligationen verbundenen Rechte, z. B. bey Banco=
Obligationen der Classensteuerbefreyung und der Stämpelfreyheit der
Interessenquittungen, auf die aus der Verlosung entspringenden Vor¬
theile Verzicht leisten.
D. A. S. v. Kremer.
Ausländische Literatur.
Zeitschrift für die Criminal=Rechtspflege in den Preußischen Staa=
ten mit Ausschluß der Rheinprovinzen. Mit Genehmigung
und Unterstützung des königl. Justizministerii aus amtlichen
Quellen herausgegeben von Julius Eduard Hitzig,
Director des Kammergerichts=Inquisitoriats und Mitgliede
des Criminalsenats des Kammergerichts zu Berlin. Vier¬
zehntes Heft. Berlin, bey Ferdinand Dümmler. 1827 (IV
und 222 S., 8.).
I.) Erkennende Criminal=Justiz. a.) Aus einem Er¬
kenntnisse des Criminal=Senats des k. Ober=Landesgerichts von West¬
preußen vom 28. April 1820, gegen den Matrosen Johann Matthäus
Stromsky aus Danzig, wegen Theilnahme an dem in der Nacht
vom 27. zum 28. July 1816 an dem Capitän, Obersteuermann und
Supercargo des nordamericanischen Schiffes Platsbourg, auf dessen
Max-Planck-Institut für