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Der Herr Verf. hat es für zweckmäßig erachtet, die vorzüglich¬
sten Lehren des Processes, wie z. B. vom Concurse der Gläubiger,
zum Behufe seiner Pandectenvorlesungen in die vorliegenden zwey
Bände einzureihen. Uebrigens blieb die Institutionenordnung, nach
welcher dieses Handbuch angelegt ist, unverändert. Mehrere Verbes¬
serungen und Zusätze rechtfertigen den Nahmen einer verbesserten Aus¬
gabe und beurkunden die aufmerksame Revision des Herrn Verfassers.
(S. Jahrbücher d. g. d. jurist. Lit.; Erlangen; 1828; VII. B.;
3. H.)
D. I. Wy.
Das Recht des Besitzes. Eine civilistische Abhandlung von D.
Friedrich Carl v. Savigny, K. P. Geheimen Ober¬
revisionsrath rc. Fünfte, vermehrte und verbesserte Auflage.
Gießen bey G. F. Heuer; 1827 (XLVIII und 623 S.; 8.).
Die Vorzüglichkeit dieses Werkes ist zu allgemein anerkannt,
als daß man davon noch sprechen sollte. Die Vollständigkeit dieser ei¬
vilistischen Abhandlung erhält nun in der vorliegenden fünften Auf¬
lage noch einen schätzbaren Beytrag in Zusätzen, die theils durch
neue Quellen und Stellen aus den alten, die zur Bestätigung ein¬
zelner Sätze zugefügt sind, theils durch entgegengesetzte Ansichten in
neueren seit der vierten Ausgabe erschienenen Schriften veranlaßt sind.
(S. Jahrbücher der jur. Lit.; Erlangen 1828; VII. B.; 3. H.).
D. I. Wy.
1. Das Preußische Verfahren in Depositalsachen. Ein Auszug
aus den darüber ergangenen Gesetzen und Verordnungen; zu¬
sammengestellt nach der Paragraphenfolge der Depositalord¬
nung, zum Handgebrauch für practische Juristen und Depo=
sitalbeamte und insbesondere für angehende Practiker. Bres¬
lau, 1827. Im Verlage von F. E. C. Leuckart; (XII und 196
S.; 8.).
Das Preußische Verfahren in Hypothekensachen. Ein Auszug
aus den darüber ergangenen Gesetzen und Verordnungen; zu¬
sammengestellt nach der Paragraphenfolge der Hypothekenord¬
nung zum Handgebrauch für practische Juristen. Breslau, im
Verlage von Groß, Barth und Comp.; 1827 (XII und 170 S.;
gr. 8.).
Da diese beyden Schriften mit Umsicht und Genauigkeit, wahr¬
scheinlich von einem Verfasser, gearbeitet sind, nebstdem die neuesten
Daten über die erwähnten Gegenstände liefern; so dürften sie auch
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