Full text: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1828, Bd. 3 (1828))

Rec. ü. d. Uebers. v. D. G. B's. Förmlichk. 
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Ueber die Förmlichkeiten und Feyerlichkeiten in Bezug auf den 
Titel und die Erwerbungs= und Uebertragungsart der Pfand= 
und anderen dinglichen Rechte in den verschiedenen Districten 
Tirols seit den letzten Epochen. Von D. G. B. (Dr. Joseph 
Benoni *). Mit neun und zwanzig Beylagen, die bezüg¬ 
lichen Gesetze enthaltend. — Aus dem Jtalienischen übersetzt 11. 
und mit den später erschienenen Verordnungen bereichert ++ 
Innsbruck. In Commission in der Wagner'schen Buchhandlung, 
1828 (180 S.; 8.). 
Dieses Werkchen, welches der Herr Verfasser bescheiden nur ein 
ganz kurz raisonnirtes Gesetzverzeichniß nennt und nicht zu dem Range 
einer Abhandlung erhoben wissen will, hat nicht nur einen bedeu¬ 
tenden practischen Werth für den ausübenden Juristen bey Anwen¬ 
dung der älteren Gesetze Tirols über die dinglichen Rechte; sondern 
wird auch von allen jenen mit Vergnügen gelesen werden, welche ein 
Interesse daran finden, den Gang der Rechtsbildung in einem so 
wichtigen Zweige während eines beträchtlichen Zeitabschnittes zu über¬ 
schauen; den störenden Einfluß zu beobachten, welchen fremde Legis¬ 
lationen auf dieselbe ausüben; sich von dem Bestreben des Gesetz¬ 
gebers zu überzeugen, dem Laufe der Veränderungen in der Civili¬ 
sation und in dem Geiste der Einwohner gleichen Schrittes zu fol¬ 
gen; die Schwierigkeiten zu ermessen, welche dem Uebergange von 
mannigfaltigen früheren Gesetzgebungen zu einem neuen gleichmäßi¬ 
gen Systeme entgegen stehen und die Art und Weise kennen zu lernen, 
wie eine weise Regierung, jene Schwierigkeiten glücklich überwin¬ 
dend, diesen Uebergang allmählich vorbereitete. 
Der Herr Verfasser behandelt seinen Gegenstand in sieben Haupt¬ 
stücken nach Verschiedenheit der tirolischen Landestheile: nähmlich im 
ersten Hauptstücke das österreichisch-deutsche Tirol; im zweyten das 
Fürstenthum Brixen; im dritten das österreichisch-wälsche Tirol; im 
vierten das Fürstenthum Trient; im fünften den im Jahre 1810 mit 
dem Königreiche Italien vereinigten Theil von Tirol; im sechsten 
f) Gegenwärtig k. k. Hofrath der obersten Justizstelle und Mitglied der 
k. k. Hofcommission in J. G. S. 
Anm. d. Redaction. 
+) Das italienische Originalwerk führt den Titel: Delle Formalità 
e Solennità relative al Titolo ed al modo di acquisizione e 
traslazione dei diritti di ipoteca e degli altri diritti reali 
prescritte pei varj distretti del Tirolo (Innsbruk, 1819). 
Anm. d. Redaction. 
**) Der Vfsfr. der Uebersetzung und Herausgeber der neueren Zuga¬ 
ben zu dem Werke ist Herr Doctor der Rechte Fischer zu Innsbruck. 
Anm. d. Redaction. 
Max-Planck-Institut für
	        
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