Anz.: ü. Hitzig's Zschrft. f. deutsch. u. ausl. C. R. Pfl. 263
indem sie sich der Natur des letzteren nähern und an die financielle
Thätigkeit anschließen.
Der dritte Theil: die Verwaltung des Staatsver¬
mögens dürfte mehr Ausbeute liefern, wenn mit Vermeidung vie¬
ler Alternativen und gehäufter Benennungen Ein System vollstän¬
dig durchgeführt und allenfalls die Annäherung an ein wirklich be¬
stehendes nachgewiesen würde.
D. Jos. Wessely
Zeitschrift für deutsche und ausländische Crimi¬
nalrechtspflege. Herausgegeben von Julius Eduard
Hitzig, Director des Kammergerichts=Inquisitoriats und
Mitgliede des Criminal=Senats des Kammergerichts zu Ber¬
lin. Erstes Heft. Berlin, bey Ferdinand Dümmler; 1828, (VI
und 240 S.; 8.).
Der Herr Verfasser der vorliegenden Schrift gibt bereits seit
zwey Jahren die rühmlich bekannte Zeitschrift für die Cri¬
minalrechtspflege in den preußischen Staaten mit
Ausschluß der Rheinprovinzen heraus, deren vorzüglich¬
ster Zweck es ist, an lebendigen Beyspielen zu zeigen, auf welche
Art sich in diesem Augenblicke die Criminalpraxis in Preußen gestal¬
tet. „Die überaus günstige Aufnahme dieser Zeit¬
„schrift“ bewog den Hrn. Verf., die vorliegende zu beginnen und
ihr denselben Zweck, doch für das Gebiet der ganzen Welt, vorzu¬
zeichnen. Diese wird in zwangslosen Heften erscheinen, um nicht we¬
gen Zuhaltung einer bestimmten Zeit die genaue Sichtung des Stof.
fes zu vernachlässigen.
Das erste Heft hat folgenden Inhalt: Unter der Aufschrift
Deutschland — Rhein=Preußen kommt vor:
Der Mörder seiner Ehegattin, Niklas Augusti-
ner=Eck (S. 3-21).
Da die folgenden Fälle von jenem abgesondert und doch mit kei¬
ner Ueberschrift oder Angabe des Gerichtsortes versehen sind; so stel¬
len sie dem Leser den Zustand det Criminalrechtspflege eines unbe¬
kannten Landes dar. Nur so viel scheint das Verfahren anzudeuten,
daß sie nicht in Rheinpreußen verhandelt wurden.
Johannes K., Brandstifter aus Rache. Mit einem End¬
urtheile der Juristen=Facultät zu Heidelberg von 1825 (S. 22-67).
A. M. Ehnitz, Kindermörderin. Mit einem Endurtheile
der Juristen=Facultät zu Göttingen von 1826 (S. 68—111).
I. M. H—feld, vorsätzlicher Todtschläger. Mit ei¬
Max-Planck-Institut für