Full text: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1828, Bd. 3 (1828))

Notizenblatt. 
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lienverhältnisse begründeten Beziehungen auf das Vermögen sind 
nun den einzelnen Familienverhältnissen selbst angereiht. Bey der 
Ehe wird daher z. B. von der dos, bey der väterlichen Gewalt von 
den Peculien u. s. w. gesprochen; dadurch gewann die Deutlichkeit 
und die klare Ueberschauung verwandter Materien. Nebst anderen 
Veränderungen im Systeme ist diese Ausgabe auch durch vielfache 
Zusätze und Verbesserungen in den einzelnen §§. bereichert, so wie 
die Literatur mit Fleiß und Umsicht geliefert worden. Druck und Pa¬ 
pier sind gut. 
(Vergl. die Jahrb. der Lit.; 4. B.; 3. H.) 
I. Wy. 
Staat, Kirche und Philosophie, von Justus Seyfart. Ber¬ 
lin, b. Dieterici, 1826 (VI und 131 S.; gr. 8.). 
Dieses Werkchen bietet folgende Abhandlungen: Der Staat 
und seine organischen Kräfte (in Beziehung auf die ge¬ 
genwärtige Geldcrisis in Preußen); (S. 37) der Staat und 
seine intellectuellen Kräfte; zur Begründung des Reiches 
Gottes und des ewigen Friedens (es wird ein »natürliches Feudal¬ 
„system" empfohlen); (S. 51) Kirche (es wird die Nothwendigkeit 
eines sichtbaren Oberhauptes, der Cölibat und das Bibelverbot be¬ 
stritten); (S. 69) angewandte Theorien oder Ideen zur 
Beurtheilung, mitgetheilt in einem Plane zur Verwirklichung des 
Reiches Gottes unter den Staaten (die Todesstrafe wird bestritten); 
(S. 94) Kritik des natürlichen Eigenthumsrecht es 
(in Beziehung auf Jacob's angewandte und reine Rechtslehre) und 
(S, 106) Naturphilosophie mit der Schlußermahnung: „Er¬ 
„kenntniß, wie sie die ersten Menschen im Zustande der Natur und 
„Cultur aus der Weisheit Gottes unmittelbar schöpften" wieder 
zu finden. 
(Verg. allg. Repert. der Lit.; 1. B., 3. Stück, 1827.) 
J. Wy. 
Ueber die Ehegesetze im Zeitalter Karls des Großen und seiner 
nächsten Regierungsnachfolger, von D. Georg Wilhelm 
Böhmer. Nebst einer in Kupfer gestochenen Abbildung Karls 
des Großen. Göttingen, b. Vandenhöck und Ruprecht, 1826 (150 
S.; 8.). 
Da die Lehre von der Ehe eine der schwierigsten in der Rechts¬ 
und Sittenlehre ausmacht; so ist es von Interesse, dieselbe in einem 
Max-Planck-Institut für
	        
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