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Notizenblatt.
Fleiße bearbeitet ist, worauf ich schon bey den ersten fünf Bänden in
dieser Zeitschrift aufmerksam zu machen Gelegenheit hatte; der Herr
Verfasser hat daher gewiß auf den Dank aller Geschäftsmänner, die
sich der politischen (authentischen), so wie der Kropatschek=Goutta'schen
Gesetzsammlung bedienen müssen, für seinen nicht geringen Mühe¬
und Zeitaufwand den gegründetsten Anspruch. — Oeffentlichen Ankün¬
digungen zu Folge hat das Publicum eine Fortsetzung dieses Reper¬
toriums hinsichtlich der seit 1821 erschienenen Bände der politischen
Gesetzsammlung zu erwarten, welche, wenn sie ihrem Vorgänger ent¬
spricht, nicht anders als willkommen seyn kann.
Wagner.
Ausländische Literatur.
Neues Archiv des Criminalrechts. Herausgegeben von D. Chri¬
stian Gottlieb Konopak, Oberappellationsrath und
Professor zu Jena; D. C. J. A. Mittermaier, geheimer
Rath und Professor zu Heidelberg, und D. Konrad Franz
Roßhirt, Hofrath und Professor zu Heidelberg. Neunten
Bandes, drittes Heft. Halle, bey Hemmerde und Schwetschke,
1827.
Nr. XVI. unterschied zwischen crimen und delic¬
tum bey den Römern, und die ihnen zugeschriebene
Eintheilung in publica und privata. Vom Hrn. D.
Birnbaum, Professor der Rechte zu Löwen (Beschluß der Abhand¬
lung, deren Fortsetzung im 8. Bande des Archivs unter Nr. XXII
als Beschluß angegeben worden ist).
Der Herr Verfasser erklärt in mehreren fortgesetzten Schriften
dieses Archivs mit großer Belesenheit und kritischem Scharfsinne die
mannigfaltigen Bedeutungen des Wortes crimen und dessen Unter¬
scheidung von delictum bey den Römern. Am Schlusse bemerkt er¬
daß in den neuen Gesetzbüchern Deutschlands die Wörter Verbrechen
und Vergehen eine davon ganz verschiedene Bedeutung haben.
Nr. XVII. Versuch der Berichtigung der Theorie
des psychischen Zwanges. Vom Hrn. Hofrathe und Professor
Bauer zu Göttingen.
Nach einer Classificirung der mehrfachen Theorien über den Zweck
des Strafrechtes bekennt sich der Verfasser zu der Lehre des psychi¬
schen Zwanges, welche am gründlichsten und vollständigsten von Feuer¬
bach abgehandelt worden ist. In der vorliegenden Schrift sollen die
neueren Einwürfe gegen diese Theorie abgefertigt werden.
Max-Planck-Institut für