Full text: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1828, Bd. 3 (1828))

Notizenblatt 
für den Monath März 1828. 
Recensionen inländischer Werke. 
Auszug aller im Königreiche Böhmen bestehenden Verordnungen 
und Gesetze nach Johann Roth's, Advocaten und Justi¬ 
ziärs der k. k. Staatsherrschaften Kotieschau und Kladrau, 
unter buchstäblich gereihten Aufschriften der Gegenstände nach 
der Zeitfolge verfaßten Sammlung neu aufgelegt, verbessert 
und vermehrt durch Johann Blasek, k. k. Rath, Unter¬ 
thans=Advocaten und Fiscaladjuncten im Königreiche Böh¬ 
men. 12 Bände. Prag, in der Scholl'schen Buchdruckerey, 1817 
bis 1819 (8., 7016 Seiten). 
Und: 
Fortsetzung der von Johann Roth verfaßten Sammlung 
aller in dem Königreiche Böhmen kundgemachten Gesetze und 
Verordnungen in alphabetischer Ordnung gereiht. Die Ge¬ 
setze und Verordnungen vom Jahre 1802 bis Ende des Jah¬ 
res 1818 in sich fassend. Neu aufgelegt, verbessert und ver¬ 
mehrt durch Johann Kanka, J. U. D. und beeideten Lan¬ 
desadvocaten im Königreiche Böhmen. Zwanzig Bände. Prag, 
1819—1826 in der Scholl'schen Buchdruckerey (8.; 10399 S.). 
Die ursprüngliche Gesetzsammlung J. M. Roth's erwarb sich durch 
ihre vorzügliche Brauchbarkeit so sehr die Gunst des Publicums, daß 
bald nach ihrem Erscheinen Hr. Hofsecretär W. G. Goutta die seit 
dem Jahre 1802 erflossenen Gesetze in Fortsetzungsbänden zu dieser 
Sammlung herauszugeben beschloß. Indessen war auch das Roth'sche 
Stammwerk fast schon vergriffen und der Hr. k. k. Rath Blasek unter¬ 
nahm es, der Nachfrage nach demselben durch eine neue Auflage, die 
sich vor der ersten durch eine richtigere Textirung und weit größere 
Vollständigkeit auszeichnet, entgegen zu kommen. Hieran schließt sich 
III. 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer