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Miscellen.
Der XIV. und letzte Titel handelt von einigen unzulässigen Entschädigungs¬
klagen, wenn die Waaren ohne Protestirung angenommen, oder kein Einspruch
erhoben wurde.
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Diese Protestirungen und Einsprüche müssen binnen drei Tagen erhoben und
dem Gegner mitgetheilt werden. In so weit stimmt das sard. G. B. mit dem C. d. c.
überein, und weicht von demselben nur bei Bestimmung der Frist ab, innerhalb
welcher die gerichtliche Belangung folgen muß. (Nach art. 436 des C. d. c. 1 Mo¬
nat, nach art. 466 des sard. H. G. B. aber 2 Monate, und sie wird nach art.
167 sogar nach der Entfernung des Protestirenden noch erweitert, mit Beziehung
auf das, was art. 527 beim Fallimente bestimmt ist.)
Dr. Jos. Chiari.
(Ein dritter und letzter Artikel wird folgen.)
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Miscellen.
N 112
Bibliographische Notizen.
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6. Sammlung der Gesetze für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns.
23. Bd. J. 1841. Wien. Staats=Druckerei. 2 fl. 12 kr.
7. Schopf (Fr. J.). Die Bezirksobrigkeiten in den innerösterr. Provinzen.
Pränumeration 12 fl. C. M.
8. Ungarn und seine Zwischenzoll=Linien. Wien. (Braumüller und
Seidel). 24 kr.
9. Herz (Dr. Joh.). Tabellarische Uebersicht der verschiedenen Gefälls¬
zweige. Prag. (G. Haase S.). 8. 30 kr.
10. Herz (Dr. Joh.). Finanz=Karte des Königreiches Böhmen. (G. Haase
S.) 2 fl.
Ehrenbezeigungen und Standeserhöhungen.
Herr Stanislaus Graf v. Mniszek erhielt die Würde eines Oberst¬
Landmarschalls in dem vereinigten Königreiche Galizien und Lodomerien.
Herr Daniel Graf v. Renier erhielt den Orden der eisernen Krone
I. Classe.
Herr Christian Freiherr v. Stockmar wurde in den Freiherrnstand
des österr. Kaiserstaates erhoben.
Herr Franz Plank, Vorsteher des Handelsstandes in Oesterreich ob der
Enns, wurde in den Adelstand mit dem Prädicate Edler v. Plankenburg er¬
hoben.
Max-Planck-Institut für