Full text: Teutsche Staatskanzley (Jg. 1799, Bd. 9 (1801))

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benden Fürsten Schwabens erlassen wurde, zu 
möglichster Beschleunigung seiner Berathschlagun= 
gen und Maasregeln aufgefordert. Dieses Schrei= 
ben wurde am 10. Sept. 1799. durch eine 
ähnliche Aufforderung von dem an den schwä= 
bischen Kreis damals akkreditirt gewesenen kais. 
königl. Gesandten Grafen von Fugger begleitet, 
in welchem auch schon ein deutlicher Wink auf 
Anordnung einer Volksbewafnung enthalten war; 
und diesem folgte ein Schreiben des kais. königl. 
Ministers, Grafen von Lehrbach, vom d. Mörs= 
burg 24. Sept. 1799. an die kreicausschreiben= 
den Fürsten nach, dessen Inhalt vorläufig, im 
allgemeinen, die näheren Bestimmungen an die 
Hand gab, unter welchen es den schwäbischen 
Kreisständen in ihrer traurigen Lage möglich ge¬ 
macht wurde, auf einen minderkostbaren und der 
Erschöpfung der kreisständischen Länder und Gebie= = 
te angemessenen Weg die Forderungen der Reichs= 
geseze und ihre Bereitwilligkeit zu deren Erfüllung 
mit ihren Kräften in Uibereinstimmung zu sezen. 
Durch diese Aufforderungen und die gebie= 
terische Lage der Umstände, wurden die kreis= 
ausschreibenden Fürsten, ehe noch das kaiserl. Re= 
script vom 31. Oct. 1799. wodurch die aus= 
schreibende Fürsten sämtlicher Reichskreise zu Voll¬ 
ziehung des inzwischen zu Stande gekommenen 
Reichsschlusses aufgefordert wurden, bei ihnen, 
von einem weitern Schreiben des Grafen von 
Lehrbach begleitet, eingelaufen war, bewogen, 
eine allgemeine schwäbische Kreisversammlung nach 
Augs= 
Max-Planck-Institut für
	        
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