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benden Fürsten Schwabens erlassen wurde, zu
möglichster Beschleunigung seiner Berathschlagun=
gen und Maasregeln aufgefordert. Dieses Schrei=
ben wurde am 10. Sept. 1799. durch eine
ähnliche Aufforderung von dem an den schwä=
bischen Kreis damals akkreditirt gewesenen kais.
königl. Gesandten Grafen von Fugger begleitet,
in welchem auch schon ein deutlicher Wink auf
Anordnung einer Volksbewafnung enthalten war;
und diesem folgte ein Schreiben des kais. königl.
Ministers, Grafen von Lehrbach, vom d. Mörs=
burg 24. Sept. 1799. an die kreicausschreiben=
den Fürsten nach, dessen Inhalt vorläufig, im
allgemeinen, die näheren Bestimmungen an die
Hand gab, unter welchen es den schwäbischen
Kreisständen in ihrer traurigen Lage möglich ge¬
macht wurde, auf einen minderkostbaren und der
Erschöpfung der kreisständischen Länder und Gebie= =
te angemessenen Weg die Forderungen der Reichs=
geseze und ihre Bereitwilligkeit zu deren Erfüllung
mit ihren Kräften in Uibereinstimmung zu sezen.
Durch diese Aufforderungen und die gebie=
terische Lage der Umstände, wurden die kreis=
ausschreibenden Fürsten, ehe noch das kaiserl. Re=
script vom 31. Oct. 1799. wodurch die aus=
schreibende Fürsten sämtlicher Reichskreise zu Voll¬
ziehung des inzwischen zu Stande gekommenen
Reichsschlusses aufgefordert wurden, bei ihnen,
von einem weitern Schreiben des Grafen von
Lehrbach begleitet, eingelaufen war, bewogen,
eine allgemeine schwäbische Kreisversammlung nach
Augs=
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