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Befreiung von den Requisitionen der kaiserlichen
Armee und andern Kriegslasten gewährte, deren
Fortdauer den Genuß des Waffenstillstandes für
die schwäbischen Stände nicht wenig verbittert und
wahrscheinlich auch eine frühere Versammlung der=
selben nothwendig gemacht haben würde.
Es gehörte wohl kein geübtes Ahndungsver¬
mögen dazu, um vorauszusehen, daß nach dem
Wiederausbruch des Krieges, wenigstens nach
Stimmenmehrheit, auch Teutschland wieder An=
theil an demselben nehmen, und der Schauplaz
desselben sich vorzüglich in Schwaben eröfnen
würde.
Das Reichsoberhaupt forderte das Reich
feierlich dazu auf. Die Wiederaufstellung eines
Reichsheeres mittelst fünffacher Stellung der
Kontingente und eine Kriegssteuer in die Reichs¬
kriegsoperationskasse von 100. Römermonaten
waren es, worauf das deswegen erlassene kaiser=
liche Kommissionsdekret antrug. Die Reichsver=
sammlung entsprach, durch die Stimmenmehrheit
des grösern Theils der Stände des südlichen
Teutschlandes, den Erwartungen seines Ober=
haupts, und noch ehe diese ein Reichsgutachten
über diesen wichtigen Gegenstand gefaßt hatte, war
der schwäbische Kreis schon durch das bekannte
Circularschreiben des Erzherzogs Karl, als en Chef
kommandirenden Feldmarschalls, vom 19. Aug.
1799. (a) welches auch an die kreisausschrei¬
bende
a) s. im VIII. Band S. 15.
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