Full text: Teutsche Staatskanzley (Th. 34 (1796))

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4) Fürst von Leiningen wider 
ihrer Decrete in den Besizungen besagter deutschen 
Reichsstände bestimmt beschlossen, und dieser Ab¬ 
schluß von des Allerchristlichen Königs Majestät 
sanctioniret, dagegen aber, gleichsam aus beson¬ 
derm Wohlwollen, aufs neue ein Entschädigungs¬ 
oder Kaufs=Antrag gemacht, und dadurch die Lage 
sämtlicher hiebey interessirten Theile, mithin auch 
die meinige, mehr als jemals verwickelter und 
dringender worden ist, indem Eure Kaiserliche Maje¬ 
stät nach den=Allerhöchstdenenselben beywohnenden 
erhabenen und erleuchteten Einsichten, Selbsten 
allergnädigst zu ermessen geruhen werden, wie 
schwer es jedem, und sonach auch mir fallen 
werde / und müsse, dem wiederholten Ansinnen 
des Königl. französischen Hofes wegen Eingehung 
eines Vergleichs in die Länge auszuweichen, wenn 
nicht bald die kräftigste Vorkehre zu mein- und 
meiner betheiligten Mitstände Unterstützung, es 
mag nun solche auf die gänzliche Wieder Einsetzung 
in die entzogene Gerechtsame, oder auf eine billige 
Vergleichs=Auskunft abzwecken, erfolgen sollte; 
So werden Eure Kaiserliche Majestät in Ungnaden 
nicht vermerken, wenn ich von Verlegenheit und 
Gefahr gedrungen, Allerhöchstdieselben hiermit nicht 
nur um allergnädigste Beherzigung der bedrängten 
Umstände, in welchen ich, mich hierunter mit so 
vielen andern geistlichen und weltlichen Reichs¬ 
ständen befinde, sondern auch um die Beschleuni¬ 
gung der bey Allerhöchstdenselben ab Seiten des 
kurfürstlichen Kollegii so angelegentlich nachge¬ 
suchten, der Wichtigkeit der Sache angemessenen 
Reichsobristhauptlichen Verwendung und um dieß= 
fallsige 
Max-Planck-Institut für
	        
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