französ. Nation. Schlüsse.
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tionalschlüsse nichts geringerem, als ihrer gänz¬
lichen Auflösung entgegen zu sehen. Zwar
glaubte dieselbe anfänglich besondere Gründe
für sich zu haben, welche ihre Existenz wider
die tobenden Stürme schützen sollten. Dieses
vor siebenthalb Jahrhunderten an die Stell e
des ehemaligen königlichen Mayerhofes Wade=
gozingen erbaute Kloster ist nämlich, nur die
zwo Ortschaften Lisdorf und Ensdorf ausge=
nommen, als welche, in Absicht auf die Sou¬
verainität, schon seit dem Ryßwicker Frieden
der Krone Frankreich reunirt blieben, erst durch
den Tauschvertrag zwischen der Krone Frank¬
reich und dem Fürsten zu Nassau=Saarbrücken
im Jahr 1766 unter die französische Souve=
rainität gekommen, und zwar auf eine Art
unter dieselbe gekommen, wodurch freylich die
Fortdauer ihres Daseyns nicht nur, sondern
auch ihrer Rechte und Freyheiten hinlänglich
gesichert zu seyn schien, das Haus Nassan
hatte nämlich bey weitem nicht den vollen Um=
fang aller Landeshoheitrechte über dieses Klo¬
ster. Die mit der Schirmgerechtigkeit dessel¬
ben verbundene Landeshoheit war vielmehr theils
durch den Zustand des Entscheidjahres 1624,
theils durch kammergerichtliche Erkenntnisse,
theils durch Verträge zwischen dem Hause
Nassau
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