192 6.) Oesterreichische Münzverordn.
Sechster Abschnitt.
Oesterreichische Münzverordnung vom 1.
Sept. 1783.
n Wien ist vor einigen Monathen eine
neue Münzverordnung erschienen, wel¬
che für die übrigen Reichslande von
nicht geringer Wichtigkeit zu seyn scheint, da
sie von dem bisher fast all mein eingefüͤhrten
Konventionsmünzfus in so fern abweicht, als
dadurch ein anderes Verhältnis zwischen Gold
und Silber begründet wird, als dasjenige ist,
welches nach den bekannten vielen Privatschrif¬
ten und Untersuchungen und darauf gefolgten
öffentlichen Unterhandlungen endlich in der den
21. Sept. 1753. zwischen Oesterreich und
Baiern errichteten Konvention festgesezt, auch
mit den übrigen Bestimmungen derselben nach
und nach im ganzen Reich, nur Kurbraun¬
schweig, in welchem bekanntlich noch der
Leipziger und nachmalige Reichsfus beobachtet
wird, und die Brandenburgischen Staa=
ten, die einen eigenen Muͤnzfus haben, theils
durch ausdrüklichen Beitritt einzelner Kraise,
theils stillschweigend angenommen worden ist.
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