zeigen die Protestationen der baierischen Landstän¬
de, welche, in einer Vorstellung vom 27. Jänner
1800, den Kurfürsten beschuldigen, daß er sich all=
zusehr durch vielfältig gemachte — einen ungemei=
nen Trieb zu Neuerungen, und derselben raschen
Exekution verrathende Vorträge in den wichtigsten
Zweigen der Staatsverwaltung hinreissen lasse, und
die Anordnung der General=Landesdirektion und
derselben Geschäftsanweisung, nebst andern Anstal=
ten ohne den Beirath und Zuthun der Landstände,
welche doch ein Recht zur Konkurrenz bei der Ge¬
sezgebung haben, vorgenommen habe.
Unter dem 23. April 1799. wurde nämlich eine
General=Landesdirektion für die kurfürstlich baie¬
risch= und neuburgische Lande zu München, dann eine
Landesdirektion für die obere Pfalz, Sulzbach und
Leuchtenberg zu Amberg errichtet, diesen beiden Lan=
desstellen eine gemeinschaftliche Instruktion ertheilt,
und die erste schon unter dem 7. Mai in ihren Ge¬
schäftskreis angewiesen. (Beil. I. II.)
Durch diese neue Organisation wurden die bis¬
herige Ober=Landesregierung zu München, die drei
Hofkammern zu München, Neuburg und Amberg,
die Forstkammer in München, das Oberstmünz- und
Bergmeisteramt, das Kollegium medicum, die Rent¬
deputationen zu Straubing und Burghausen und
das Rentamt Landshut aufgehoben; die Regie¬
rungen zu Landshut, Neuburg, Straubing und
Burghausen aber dieser General=Landesdirektion in
allen Polizei-Gegenständen untergeordnet. Nur
die Civil= und Criminaljustiz Einrichtung wurde
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