Full text: Teutsche Staatskanzley (Jg. 1799, Bd. 6 (1801))

heiten jener Perloden nicht entschieden werden. 
Allein, diß läßt sich als gewiß annehmen, (und diß 
ist auch die laute Sprache der baierischen Schrift¬ 
steller) daß hauptsächlich in der Staatsadministra- 
tion bedeutende Gebrechen müssen entstanden seyn, 
daß die verschiedenen höhern Landesstellen, welche 
in der Oberlandesregierung in München, den Re¬ 
gierungen zu Neuburg, Landshut, Straubing und 
Burghausen, mehreren Kameralämtern zu Mün= 
chen, Neuburg und Amberg, und endlich in vie¬ 
len andern Hof=Justiz= und Kameralstellen bestunden, 
nicht in solcher Harmonie unter sich waren, welche 
zu Beförderung des Staatswohls und Erhaltung 
einer guten Staatsökonomie nothwendig ist, und 
daß dadurch das Bedürfnis grösserer Einheit und 
Thätigkeit in der Staatsverwaltung desto fühlba= | | 
rer wurde. 
Es scheint, daß der Kurfürst in die Adm= | | 
nistration aller seiner Staaten, mit Einem 
Schritte, gerne gleiche Energie der Geschäfte= | | 
behandlung, gleiche Einheit bringen zu können ge¬ 
wünscht hätte. Hieran hinderten ihn aber die ver¬ 
schiedenartigen Verfassungen der baierischen, kur= 
pfälzischen und westphälischen Lande, und Maxi¬ 
milian Joseph sah sich wohl dadurch vor der 
Hand bewogen, nur in dem Hauptlande, Valern 
und der obern Pfalz, diese neue Organisation vor¬ 
zunehmen. 
Daß aber diese Einrichtungen überhaupt nicht 
den allgemeinen Beifall in Balern erhalten haben, 
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zei¬ 
Max-Planck-Institut für
	        
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