Full text: Teutsche Staatskanzley (Th. 39 (1800))

2) Religionsbeschwerden 
208 
III. 
Beweiß, daß ohne Oberst=Reichs=Rich= 
terliche Darzwischenkunft die Reichsbe¬ 
rufene Churpfaͤlzische Religionsbeschwer¬ 
den nicht abgestellt werden moͤgen, 
sondern vielmehr sich täglich 
vergrösseren müssen. 
zu Pfalz 
Sr. Churfürstl. Durchlauch | | 
unterthänigst vorgelegt vom Chur = 
pfälzischen Kirchenrath, | | 
Heidelberg im September 1793. 
Gegen seinen Landesfürsten Klage führen, ist ei¬ 
ne Sache, die dem, der seinen Fürsten nach Pflich¬ 
ten liebet und verehret, stets, je gerechter die Kla¬ 
ge ist, nur desto schmerzlicher fallen muß, zumal 
wenn er überzeugt ist, daß der Anlaß zur Klage 
nicht durch den vorsezlichen Willen des Fürsten 
sondern seiner Diener und Räthen gegeben sey. 
Dieses ist der Fall bei der Klage über alt und 
neue gewaltsame Verkürzungen der Reformitten in 
Churpfalz, welche bei des Kaisers Majestät fort= 
zusezen, der Churpfälzische Kirchenrath sich endlich 
gezwungen sah. 
Hätten es nicht Glieder des Churpfälzischen 
Kirchenraths aus höchst eigenem Munde Sr. Kur= 
fürstl. 
Max-Planck-Institut für
	        
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