2) Religionsbeschwerden
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III.
Beweiß, daß ohne Oberst=Reichs=Rich=
terliche Darzwischenkunft die Reichsbe¬
rufene Churpfaͤlzische Religionsbeschwer¬
den nicht abgestellt werden moͤgen,
sondern vielmehr sich täglich
vergrösseren müssen.
zu Pfalz
Sr. Churfürstl. Durchlauch | |
unterthänigst vorgelegt vom Chur =
pfälzischen Kirchenrath, | |
Heidelberg im September 1793.
Gegen seinen Landesfürsten Klage führen, ist ei¬
ne Sache, die dem, der seinen Fürsten nach Pflich¬
ten liebet und verehret, stets, je gerechter die Kla¬
ge ist, nur desto schmerzlicher fallen muß, zumal
wenn er überzeugt ist, daß der Anlaß zur Klage
nicht durch den vorsezlichen Willen des Fürsten
sondern seiner Diener und Räthen gegeben sey.
Dieses ist der Fall bei der Klage über alt und
neue gewaltsame Verkürzungen der Reformitten in
Churpfalz, welche bei des Kaisers Majestät fort=
zusezen, der Churpfälzische Kirchenrath sich endlich
gezwungen sah.
Hätten es nicht Glieder des Churpfälzischen
Kirchenraths aus höchst eigenem Munde Sr. Kur=
fürstl.
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