Full text: Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preußischen Staaten (Zugabe 1 (1780))

Zeitpunkt da, daß die Lehnsverfassung auf einen ge 
wissen und gründlichen Fuß gebracht, und der viel= 
jährige vergebliche Wunsch der Staͤnde darunter er¬ 
füllet würde. Auch in diesem Fall kann künftig das 
gegenwaͤrtige Werk fuͤr jedan Besitzer adelicher Guͤter 
ein Leitfaden seyn, die Gruͤnde zu wissen, welche in 
den noch streitigen Punkten den Gesetzgeber bewögen 
haben, so und nicht anders zu entscheiden. Eben 
dazu und vielleicht zu naherer Bestimmung mancher 
Sätze dienen auch die angehängten Feudalpräjudicien. 
Was ich ausser diesen etwa noch künftig aufzeichnen 
mochte, soll bey der, nicht aus Verschulden meines 
Freundes sondern bloß aus Zufall, unterbrochenen 
Fortsetzung der Abhandlung in III Bande S. 343 u. f 
angebracht werden. 
Für die übrigen Provinzen wird diese Samm¬ 
lung nichts minder als unbrauchbar seyn. Manche 
Bemerkungen und Entscheidungen können auch da¬ 
selbst analogisch angewendet werden. Und wenn so¬ 
gar ausländische Gelehrte sich um die Kenntniß solcher 
Statuten bemuͤhen; wievielmehr ist es der einlandi¬ 
schen Pflicht, sich diese von allen Theilen desjenigen 
Staats, worin sie leben oder Justitzämter beklei- 
den, zu erwerben. 
Inhalt. 
Max-Planck-Institut für
	        
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