von dem Lehnrechte in Vorpommern. 285
Die angeführte Doctores sind mir so wenig entge=
gen, daß sie mir vielmehr völlig beypflichten. MEVIUS
ist Cons. 38 mir von nr. 8 bis 40 nur in rationibus
dubitandi nicht decidendi entgegen, schließt aber darauf
Speciose haec ostentantur, si commune feudorum jus res¬
pexeris, und hat in den folgenden rationibus decidendi
meinen Satz, daß Agnatus successor auch in alienationi-
bus facta antecessoris prästiren müsse, desto kräftiger
unterstützet. ENGELBRECHT hat solchen auch Cap.
10 §. 18 und Cap. 12 §. 3 ausdrücklich behauptet,
und Cap. 12 §. 4 nur gesaget: daß ante devolutam suc-
cessionem kein jus reluendi vivente linea alienante statt
finde, wovon gegenwärtig nicht die Frage ist. SCHWE-
DER hat aber von diesem Fall gar nicht an dem ange¬
führten Ort gehandelt, sondern nur, daß reluitio zu
jeder Zeit geschehen könne, wie einen Gegensatz von der
revocatione alienationis irrevocabilis, die in 30 Jahre
eingeschlossen ist, mit Recht behauptet.
Qu. 2.
Ob auch in actione revocatoria der Agnat schwö=
ren muͤsse, daß solches in suos usus geschehe?
Wenn dieses gleich gemeiniglich in praxi auf das jus
retractus eingeschränket wird; so würde ich doch ohne Be¬
denken diese Frage bejahen. Ratio ist, quia jus sangui-
nis cedi nequit, und diese quadriret auch auf das jus
revocationis, welches auch in jure sanguinis, zumal bey
den Pommerschen Lehnen, seinen Grund hat; daher
auch Cocceji Hypomn. jur. feud. Tit. 7 §. 3 solches
auf beyde Fälle erstrecket. Am besten aber würde seyn,
wenn dieser Eid ganz abgeschaffet würde, da man ihn
so verstehet: daß der Agnat das Gut selbst behalten muß,
da es doch eben so wohl Nützen bringet, wenn er da=
durch einen Abstand erlangen kann, und wenigstens
würde
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte Dru