240 Beyträge zur juristischen Litteratur rc.
7) eine Handquehle.
8) drey zinnerne Schuͤsseln.
9) drey zinnerne Teller.
10) zwey zinnerne Flaschen.
11) ein Fischkessel.
12) ein Kesselhaken.
13) des verstorbenen Lehnmannes bestes Kleid.
14) des Lehnmannes Petschaft.
Denn dieses ist dem Wolgastschen Landtagsabschiede
de 1606, den Concl. Pomeran. am gemäßesten,
auch nach der jetzigen Verfassung der Umstaͤnde am
brauchbarsten.
2.
Es können aber diese Stücke nur gefordert
werden, dafern solche bey Absterben des Lehn=
mannes in natura vorhanden sind. Wäre auch
nachher vor der Auslieferung absque culpa Vi-
duae vel Heredum davon was abgegangen, so
darf es ebenfalls nicht ersetzet werden.
Wenn aber diese Stuͤcke und mehrere vor¬
handen sind, so hat der Lehnsfolger die Wahl,
was er davon nehmen wolle.
§.
4.
Das Heergewette hat der Lehnsfolger vor¬
auszunehmen, und wird allen Schulden des Lehn¬
mannes vorgezogen. Wären aber diese Stuͤcke
von dem defuncto Vasallo erst angekaufet, und
noch nicht bezahlet worden; so muß er solche frey
machen,
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