Full text: Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preußischen Staaten (Zugabe 1 (1780))

von der Gerade und dem Heergewette. 
27 Jan. 1682 dahin eine Declaration ergangen, auch 
von dem Lastadischen Gericht in dieser Sache bereits 
den 22 Jul. 1796 solchergestalt erkannt sey: so ist 
doch per Decretum Senatus vom 22 Nov. 1706 
dieser Punkt ausgesetzet, und bisher in Stecken 
gerathen. 
§. 9. Beylage G. 
Daß aber, wenn silberne Knoͤpfe am Rocke naͤchst 
dem besten befindlich, solche als Pertinenzien bey dem 
Rocke verbleiben müssen, ist per Decretum vom 27 
Jan. 1682 sub G festgesetzet, und bey der Vor= und 
Ablassung des Bergischen Erbhauses vor etwa fünf 
Jahren erkannt worden, obgleich das Pertinenz kost= 
barer als das Principale ist. 
IV. De Personis quae huic juri Geradae et 
Heergewettae subsunt, et de Successione 
Geradae et Heergewettae. 
L. 
Zu Auskehrung dieses Heergewettes, und der Ge¬ 
radestüͤcke ist niemand anders als derjenige verbun¬ 
den, der mit seinem Vermoͤgen sub jurisdictione 
eivica sortiret, und dem juri Statutario Sedinensi un¬ 
terworfen ist. 
§. 2. Beylagen H et I. 
Extra Territorium Civitatis kann dieses jus mu- 
nicipale aber nicht extendiret werden, wie denn daher 
auf der Herren= und Kirchenfreyheit nach den Bey¬ 
lagen 
A 5 
Max-Planck-Institut für
	        
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