des Freybergischen Stadt Rechts.
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Daran beschicht vnsere meinung. Datum Glücksburg denn 2
ubrigt.
Octobris Anno rc. 76.
Augustus
Vnsern liebenn getreuenn
dem Rathe zu Freiber, | |
XXX.
2.
Erbare weise gute freunde, Als Jhr kopien
Ansere freundtliche dienst zuuor
Etzlicher Supplication Schrifft vund darauff erfolgeten Churf. Beuhelich
Sampt Eurem nach der Lenge gethanen bericht vnns zugeschicktt vund darüber
Demnach sprechenn wir vorordentte doctores
vnsere Rechtsbelherung gebeten|
des Churfürstlichenn Sechßischen Hoffgerichts zu Wittebergk darauff vor Rechtt
Das Michel Schaffhirtt so vor vielen Jharenn Langs vor Ausgegangener Churfl.
Constitution vorstorben Erbschafft seinen geschwistern vormuge eurer Statutten
vor seiner Mutter billich volgett, Aldieweil aber durch solch Stadrechtt der
Mutter Jhr zu Rechtt ausgesatzten Antheil nicht entzogen, deren sie sich Auch
in der Theilung vetterlicher gutter nicht begeben, Sintemhal domals erwentter
Michael noch gelebtt Vund derselbigen meinung nach in Schoppenstulen dieser
Als
Landen auch vor Ausgegangener Churf. Constitution gesprochen worden,
sein obbenantte des vorstorbenen Michels Schaffhirtt geschwistere von derselbigen
seiner Erbschafft der Mutter ihre Legitima, das ist den dritten Theil daruon fol=
gen zu lassenn Schuldigk von Rechts wegenn Vrkundlich mit des Hoffgerichts
Insiegel vorsiegelt.
Verordeutte Doctores des Churfürstlichenn Sechßi¬
schenn Hofgerichts zu Wittebergk rc.
b.
Nunsere freundtliche dienst zunor, Erbar Weiser guter freundt, Auff Einge¬
wante Leuterung und ferner gesez, So Jhr vnns sampt vorigen ergange=
nen Schrifften vund darauff gesprochenen Vrtthel zugeschickt vund gebeten habtt,
Euch des Rechtenn daruber zu belhernen Samuel Schaffhirdt vor sich vund seine
mit sachuorwantte Clegere Eins vund Christoff Hoffman Beclagten Anders Theils
Sprechenn wir verordentte Doctores des Churfürstlichenn Sechsischen Hoffge=
richts zu Wittebergk vor Recht, Das es eingewantter Leuterung ongeachtt bey
vori¬
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Max-Planck-Institut für