Full text: Nova Acta Iureconsultorum Oder Gründliche Auszüge, und unpartheyische Urtheile über die Neuesten Juristischen Bücher und Disputationes (Th. 8 (1739))

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suchet, und angefüͤhret, daß der Unterschied 
zwischen den R. hominibus rusticanis und den 
Teutschen Bauern keinesweges gestatte, daß 
man dasienige, so von den ersteren in den R. 
Rechten versehen worden, auff die letzteren appli¬ 
cire, und die wegen der Bauren-Dienste vorkom¬ 
mende Streitigkeiten mit Hintansetzung der 
Teutschen Rechte und Gewohnheiten, aus frem¬ 
den, und einen gantz andern statum hominum 
angehenden Gesetzen entscheide, immaasen aus= 
gemacht ist, daß der Stand unserer heutigen 
Bauren von den alten Teutschen Knechten her= 
ruͤhre. Daher denn, wie der Herr Hoff-Rath 
Estor weiter geschlossen, nicht leicht zu behaupten 
stehet, daß, wenn auch die ehemahlige Verbind¬ 
lichkeit der Knechte gegen ihre Herrn von Zeit 
zu Zeit ertraͤglicher worden, sie eine so vollkom= 
mene Freyheit erlanget haben sollten, daß ihnen 
die praesumtio libertatis omnimodae, wieder die 
Besitzer der Ritter-Guͤther, unter denen sie ste¬ 
hen, zu statten kommen könte. Ausser andern 
Rechtsgelehrten, welche diese Saͤtze vertheidiget, 
hat sich der Herr Hoff=Rath Estor auff den 
wegen seiner weitlaͤufftigen Wissenschafft und 
langwierigen Erfahrung berühmten Zerrn Hoff¬ 
Rath Leyßern beruffen, als welcher in dem 
sechsten tomo seiner Meditationum spec. 416. 
med. 1. p. 1065. nach seiner Gewohnheit recht 
gründlich gezeiget, daß die rustici und rusticani 
homines bey den Römern etwas gantz anders, 
als unsere teutsche Bauern vorgestellet, indem 
nicht selten freye R. Buͤrger und Personen hoͤhern 
Standes 
Statsbiblothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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