Volltext : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 9 (1716))

ad  St.  Cyrlac.  bey  Braunschweig.
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riarum  precum  nicht  allein  in  den  immediatsond -
  rn  auch  mediat=Stifftern  /  und  zwar
sie  mögen  der  Catholischen  oder  der  Evangelischen -
  Religion  zugethan  seyn  /  zustehet -
  /  jedoch  kan  solche  Gerechtsam  bey
keinem  Evangelischen  Stifft  exerciret
werden  /  woferne  Kayserl.  Majestät  Anno -
  1624.  d.1.  Jan.  nicht  in  dem  Exercitio
gestanden  /  wie  dann  der  Artic.  5.  §.  26.
Instr.  Pacis  Westphal.  davon  klare  Masse -
  giebt.  Ob  aber  Kayserl.  Majestät
in  besagtem  annô  critico  bey  ermeltem
Braunschweigischen  Stifft  in  Exercitio
gewesen  /  darüber  wird  anitzo  gestritten.
Aus  der  Beyfuge  sub  lit.  A.  welchescine -
  von  Braunschweig=Wolffenbüttel  an
Chur=Maintz  auf  Dero  Intercessions-Schreiben -
  /  (so  dict.  Tom.  VII.  pag.  981.
in  forma  befindlich)  abgelassene  Antwort
ist  /  erhellet  /  was  massen  man  Braunschweigischer -
  Seits  vorgiebt  /  daß  bey
angeregtem  Stifft  niemahls  so  wohl  ante -
  als  post  instrumentum  Pacis  ein  Preciste -
  eine  Canonicats-Stelle  ober  ander
Beneficium  Ecclesiasticum  erhalten;  hingegen -
  beziehet  sich  in  lit.  B.  Chur=Maintz
auf  einen  bey  der  der  Reichs=Cantzley  zu
Wien
Max-Planck-Institut  für
            
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