Full text: Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 18 (1721))

in Engell= und Schottland. 
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Præetendenten gewogene Parthey nichts erhal¬ 
te. III.) Es beruhe auch auf keinem sichern 
Grunde, wenn man vorgeben wolte, daß die 
Herren von dem Ober=Hausse zu einer aristo- 
cratischen Gewalt hierdurch würden gelangen 
können, indem sie sich diese Gedancken nie¬ 
mahls / auch bey der größten Gewalt, die sie 
gehabt, in den Sinn hätten kommen lassen 
und wenn sie auch gleich dergleichen unterneh¬ 
men wolten, so wusten sie schon, daß damit 
nicht fortzukommen wäre. IV.) die Gewalt, 
die Anzahl derer Pairs nach Gefallen vermeh= 
ren zu können, wäre unter der letzten Regie= 
rung höchstschädlich gewesen. V.) Diese Bil= 
le würde die Verfassung des Staates in ein 
vollkommenes æquilibrium der Gewalt setzen: 
Es wäre zu beklagen, wenn man eine solche 
Gelegenheit, die man noch niemahls gehabt, 
und welche auch nicht so leichte wiederkom¬ 
men duͤrffte, aus denen Haͤnden lassen wolte, 
da dieselbe von einem so gnädigen Printzen 
selbst angebothen wird. 
Jum. 
Krieg zwischen Spanien und 
Franckreich. 
dem 
Je Frantzosen avanciren in 
Kriege wieder die Cron Spanien 
ziem= 
Hbb 3 
Max-Planck-Institut für
	        
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