Full text: Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 28 (1853))

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II. Entscheidungen des Königl. Oberappellationsge¬ 
richts zu Celle. 
(Von dem Hrn. Oberger.=Assessor Hattendorf in Stade.) 
Fahrrecht. Erschwerung der Ausübung durch 
Ackerbestellung. 
Durch rechtskräftige Erkenntnisse war für die Pächter des 
Dettfurter Kirchenlandes das Recht festgestellt, nach diesem 
Lande den Weg mit Mist und Erntewagen über die vor 
dem Pachtlande liegenden Salzdettfurter Grundstücke, und 
unter diesen auch über eine zur Salzdettfurter Schule ge¬ 
hörende Vorwende dann zu nehmen, wenn diese Grund¬ 
stücke noch nicht bestellt oder bereits abgeerntet waren. Die 
fragliche Vorwende wurde nun mit perennirenden Früchten 
bestellt; einer der Pächter des Kirchenlandes fuhr über das 
bestellte Grundstück; hiegegen klagte der Anwalt der Salz¬ 
dettfurter Schule in possessorio summariisimo. Das 
OAG. zu Celle erkannte auf Abweisung der Klage, 
weil dem Eigenthümer des dienenden Grundstücks es 
rechtlich nicht gestattet werden kann, die Ausübung einer 
in judicato beruhenden Servitut durch Bestellung des be¬ 
lasteten Grundstücks mit Früchten, welche nicht abgemäht 
werden, sondern ein oder mehrere Jahre hindurch perrenni¬ 
ren, zu erschweren, oder gar zeitweise ganz unmöglich zu 
machen, vielmehr bei einer solchen Bestellungsart dem Ser¬ 
vitutberechtigten es allerdings frei stehen muß, im eintre¬ 
tenden Falle die ihm competirende Wegegerechtigkeit ohne 
Rücksicht auf derartige Früchte, jedoch civiliter, auszuüben. 
Erk. in S. des Kirchenanwalts Namens der Schule zu 
Salzdettfurt w. die Einwohner Meyer zu Dettfurt 
wegen Ueberfahrt, am 2. Nov. 1820. 
Druck und Verlag von A. Pockwitz Buchhandlung in Stade. 
Vonage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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