Volltext : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 30 (1855))

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Das  Osterstader  Landrecht  wendet  zwar  dieses  altsächsische
Princip,  der  Berathung  (Abfindung)  nach  Freunde=Rath,
nur  auf  Töchter  an,  weil  die  Söhne  dort  zugleich  erben.
Wo  aber  die  Gleichtheilung  durch  objective  Untheilbarkeit
ausgeschlossen  wird,  wie  bei  Meiergütern,  fallen  die  jüngeren -
  Söhne  eo  ipso  zugleich  mit  den  Töchtern  unter  das
dominirende  gemeine  Princip  der  Abfindung  nach  Freunde
Rath.  Auch  hat  sich  dieses  Princip,  wenngleich  vielleicht
unbewußt,  bis  in  die  neuere  Praris  an  erkennbaren  Fäden
erhalten,  namentlich  bei  Cammer-Meiern,  wo  Gutsherr,
Obrigkeit  und  Richter  für  Meiersachen  in  Einer  Person
vereinigt  waren,  und  wo  solche  Ausmittelung  beeidigten
Sachkundigen  übertragen  wurde.  Letzteres  geschah  nicht
bloß  für  die  Abfindung,  sondern  auch  zur  Feststellung  streitiger -
  Leibzuchten.  Obwohl  zwischen  Leibzucht  und  Abfindung -
  einige  principielle  Unterschiede  bestehen,  (Jur.  Zeitg.
von  1853  p.  366),  so  wurde  doch  dadurch  die  Gleichheit
des  Verfahrens  nicht  gehindert.  Abfindlinge  können  bei
relativer  Ueberschuldung  außer  der  Ernährung  bis  zum
Abgange  zu  auswärtigem  Broderwerb,  also  bis  zum  vollendeten -
  vierzehnten  Jahre,  mit  Ausnahme  der  stets  an  der
Stelle  zurückbleibenden  gebrechlichen  Kinder,  völlig  leer  ausgehen; -
  Altentheilsberechtigte  aber  nie  ganz,  weil  diese  für
immer  in  die  Stelle  gehören,  und  darin  behalten  werden
müssen,  also  eventuell  dem  Armenverbande  nicht  zugewiesen
werden  können.  Eigenthümer  brauchen  überhaupt  nicht  die
Leibzucht  zu  beziehen,  und  haben  dadurch  auf  deren  Bestimmung -
  großen  Einfluß.  Bei  sonstigen  Altentheilsberechtigten -
  richtet  sich  aber  so  Vieles  nach  den  concreten  Umständen -
  und  Verhältnissen,  insonders  bei  größeren  Stellen,
die  einen  Nettoertrag  liefern  oder  bei  kleineren,  auf  welchen
nur  die  Arbeit  gelohnt  oder  noch  sonstiger  Erwerb  gesucht
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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